A 41. Reinhold II., Otto's II. (A 31) Sohn, auf Pallfer, gest. c. 1543.

Reinhold von Ungern ist in den älteren Stammtafeln der Familie mit Unrecht statt seines Bruders Georg als Stammvater der späteren Geschlechter angegeben. Er ist in der Lebensbeschreibung seines Bruders häufig genannt worden, doch über ihn noch Manches nachzutragen.

1. Verhältniß zum Stift Oesel.

Schon in den Jahren 1523 und 25 wird Reinhold als Zeuge genannt, und 1526 unterschrieb er den Vertrag zu Wolmar, der Plettenberg die Schutzherrschaft über Livland übertrug.

Schon 1526 war er Stiftsvogt in der Wiek und wurde am 7. Fe-bruar vom Bischof Johannes Kivel nebst Hans Maydell an den Rath zu Reval geschickt, um über Handelsverhältnisse und den Leuchtthurm (piler) auf Dagden Vereinbarungen zu treffen.

In der Wiek lebte auf dem Gute Jesse im Kirchspiel St. Mariens die Wittwe des Jürgen Tödwen (gest.1. Juni 1523), Lenchen Goldinge (Holdinge). Um ihre Hand bewarb sich Johann Maydell und heirathete sie um 1525; doch behandelte er sie nicht sehr liebevoll, denn ihre Tochter Anna Tödwen sah sich am 24. September 1526 veranlaßt, bei dem Stiftsvogt Reinhold von Ungern bittere Klage über ihren Stiefvater zu führen, der ihre Mutter gröblich gemißhandelt und deren Schwester ein Auge ausgeschlagen habe. In Gegenwart des Stiftsvogtes und des Ritterschaftshauptmanns Johann Varensbecke auf Udenküll erschien Johann Maydell vor dem Bischof und mußte durch Handschlag versprechen, daß er das Gut Jesse ganz meiden und das Schloß Hapsal nicht verlassen wolle, bis die Sache freundschaftlich oder gerichtlich entschieden sei. Nach der Mahlzeit aber erklärte Johann Maydell, er fühle sich durch dieses Versprechen beschwert, da er sich mit seinen Freunden nicht besprechen könne; daher bitte er um Entlassung, er werde sich aber, sobald ihm ein Tag angesetzt worden sei, wieder vor Gericht stellen. Auf sein Ehrenwort entlassen, ließ sich J. Maydell wieder allerlei freventlichen Unfug zu Schulden kommen, so daß ihm 1530 nicht allein das Gut Jesse, sondern das ganze Stift verboten und gedroht wurde, daß er weggesetzt werden solle, wo ihn weder Sonne noch Mond bescheine. Reinhold von Ungern weigerte sich daher, die zwischen J. Maydell und seinem Stiefsohne Jürgen Tödwen getroffene Vereinbarung zu untersiegeln, da jener sich doch nach seinen Gelöbnissen nicht richtet

In den Verhandlungen zwischen dem Bischof und Peter Wedberg vertrat Reinhold 1527 zu Leal und Hanehl die Sache seines Herrn und verlangte im Namen des Domkapitels die Zurückstellung der von dem Domherrn Gerd Metstacken hinterlassenen Güter, die dessen Bruder Dietrich Metstacken schon von Hapsal (nach Heimar?) geführt hatte. Ein Theil der Erbschaft nämlich müsse, wenn auch der Bifchof darauf verzichte, nach den Statuten des Stiftes an das Kapitel fallen.

Nachdem Reinhold sein Amt niedergelegt hatte, blieb er mit dem Bischof Georg in dem besten Vernehmen, und wegen seiner treuen Dienste sagte der Bischof ihm 1530 jährlich eine Last Roggen und zwei Last Gerste aus dem bischöflichen Amte Leal zu. Wahrscheinlich waren hiermit die von ihm wahrend seiner Amtsführung als Stiftsvogt geleisteten Dienste gemeint.

An der Versammlung in Goldenkeck wegen Erhaltung der Privilegien der Stiftsritterschaft am 17. Juni 1527 nahm er Theil und erschien auch am 30. Juni 1530 auf dem Landtage zu Wolmar, von wo aus ihn der Bischof von Oesel nach Kokenhusen schickte, um den Erzbischof Thomas zum persönlichen Erscheinen auf dem Landtage vor den Ständen zu bewegen..

Nach Bifchof Georg's Tode war er 1530 am 18. October bei der Wahl des Dekans Reinhold von Buxhöwden zum Bischof zugegen und stimmte mit seinem Bruder Jürgen der Majorität bei. Wahrscheinlich war er einer der Beiden, die zuerst Reinhold ihre Stimme versagt hatten. Mit den übrigen Mitgliedern des Raths und des Ausschusses, zu welchem Reinhold gehört zu haben scheint, war er am 15. Mai 1531 in Lode zusammen, dem Bischof guten Rath zu geben in Beziehung auf das Schloß Arensburg, welches der Vogt nebst seinen Schwarzenhäuptern ihm einzuräumen sich weigerte, und am 5. März 1532 unterschrieb er den Receß zu Wolmar, in welchem der Coadjutor Wilhelm ermahnt wurde, sich an die (ihm nachtheiligen) Bestimmungen des Landtages zu Wolmar vom 30. Juni 1530 zu halten oder aus dem Lande zu weichen. Auf diesem zweiten Landtage zu Wolmar 1532 gerieth er mit Jakob von Lewenwolde in Zwist, der durch gegenseitige Beleidigungen immer lebhafter wurde, so daß der Bischof von Oesel vergebens eine Vermittelung versuchte, da Jakob die Sache vor dem Landtage ausführen wollte. Von der Veranlassung und dem Ausgange dieses Streites ist Nichts bekannt.

Als die Mehrzahl der Ritterschaft der Wiek dem Bischof Reinhold den Gehorsam aufkündigte und den Markgrafen Wilhelm zum Bischof wählte, wird sein Name unter den an dieser Veränderung Theilnehmenden nicht genannt, doch geht aus dem Verlaufe der Geschichte hervor, daß er sich seinem Bruder Georg eng angeschlossen, mit ihm die Versammlung zu Leal am 25. October 1533 besucht habe und von ihm bevollmächtigt worden sei, seine Geschäfte in Livland zu besorgen und sich seiner Kinder und Besitzungen anzunehmen..

2. Güterbesitz.

Das im Kirchspiel Pönal in der Wiek gelegene Gut Pallifer, welches vorher Peter Tuwe gehabt, hatte der Bischof Johann Orgas 1501 den Gebrüdern Dirik und Berend Ovelacker zu Lehn gegeben. Nach Berend's Tode übernahmen seine Brüder Tönnis Ovelacker, Vogt zu Soneborg, und Hermann Ovelacker, Komtur zu Talkhof, als Vormünder und nächste Verwandte der Erben, die Sorge für das Gut. Die Wittwe aber heirathete um 1519 Reinhold von Ungern, worüber sich ihre Schwäger beim Bischof beschwerten, der aber kein Hinderniß dieser Ehe anerkennen konnte, da Beide frei und Niemands Untergebene seien. Daher nahm Reinhold das Gut unbestritten in Besitz und vertrug sich mit den Ordensgebietigern, denen er für die unmündigen Erben einen Schuldbrief auszustellen, die Heerweide, die dem ältesten Sohne zukam, zu berichtigen und allmählich terminweise die vereinbarte Zahlung zu leisten versprach.

Da Dies nicht alsbald vollständig geschehen war, klagten sie 1521 über ihn beim Bischof. Reinhold erwiderte, er habe die Zahlung und den Schuldbrief nie verweigert, ja schon 1000 Mark im Obergerichte deponirt, doch müßten die würdigen Herren ihm vorher einen Kaufbrief ausstellen und mit ihm wegen der streitigen Holme sowie wegen der Fischerei und der Heuschläge eine billige Vereinbarung treffen. Ueber die Heerweide habe er sich, wie aus einem von vier Gutemannen beschworenen rechtskräftigen Zeugnisse hervorgehe, vollständig mit den Erben abgefunden. Seine Hausfrau aber habe noch Ansprüche auf den Ersatz ihrer Auslagen für das Gut während des Jahres nach dem Tode des ersten Mannes.

Das bischöfliche Gericht entschied zu Hapsal am 12. Juni 1521:

1. Die Gebrüder Ovelacker sollen Reinhold einen Kaufbrief über Pallifer geben und die deponirten 1000 Mark gegen Quittung zu sich nehmen. Die Heerweide ist nach dem vorgelegten Zeugnisse richtig bezahlt und Reinhold wird der Klage nothlos erkannt.

2. Reinhold soll dagegen den Herren einen Schuldbrief ausstellen und die Termine der Abzahlung genau innehalten.

3. Ueber die Holme und Heuschläge, sowie über die Ansprüche der Frau soll erst, wenn hinreichende Zeugen von beiden Seiten herbeigeschafft sind, auf dem nächsten Manntage entschieden werden.

Ueber die in dieser Entscheidung noch offen gelassenen Punkte wurde auf dem Manntage zu Hapsal am 13. Januar 1524 das Urtheil in folgender Weise gefällt:

1. Die früheren Bestimmungen werden bestätigt.

2. Die Ansprüche Reinhold's an das Dorf Fende, eine Mühle und zwei Inseln sind nicht begründet, denn es hat sich aus Zeugnissen ergeben, daß Berend Ovelacker diese Besitzungen schon vor seinem Tode an Peter von Hoßeden, Besitzer von Tackfer, verkauft habe.

3. Die Forderungen der unterdeß verstorbenen Frau Reinhold's wegen der Auslagen zur Zeit des Nachjahres haben die Erben ihr mit 300 Mark zu berichtigen.

4. Die Gegenforderung des Vogts zu Soneburg an die selige Frau ist nicht anzuerkennen, da seine Unterstützung an Geld und Korn dem Hofe Pallifer und daher auch den Erben zu gut gekommen ist.

5. Alle aus dem Prozeß erwachsenen Unkosten und die Klagen beider Parten gegen einander über Beleidigungen sollen niedergeschlagen und die Streitenden gründlich vertragen sein.

Obgleich durch diese Festsetzungen der Streit gänzlich beseitigt zu sein schien, so brachte doch der unterdeß mündig gewordene Sohn Berend's, Berend Ovelacker der Jüngere, dreizehn Jahre später eine neue Klage vor gegen seinen Stiefvater Reinhold, der damals noch in der Gefangenschaft des Bischofs Reinhold von Buxhöwden geschmachtet zu haben scheint.

Er bezeichnete den Kauf als Scheinkauf, verlangte die Heerweide und berechnete den Schaden, den die Erben dadurch erlitten, daß Reinhold das Gut 18 Jahre in Besitz gehabt und ihnen die Einkünfte entzogen habe, auf 8000 Mark. Das bischöfliche Gericht, welches die Feindschaft des Bischofs gegen alle Anhänger Jürgen's von Ungern wohl mit berücksichtigen mochte, entschied am 8. Juli 1539 gegen Reinhold, cassirte das Urtheil von 1526, da der Verkäufer, der Komtur zu Talkhof, nicht das Recht zur Veräußerung des Erbgutes gehabt habe, und bestimmte, daß er Pallifer nebst dem neuen Gute (Widdruck?) und allen Dokumenten den Erben Berend's restituircn solle. Dagegen sollten diese verpflichtet sein, ihm die Kaufsumme zurückzuzahlen.

Die Erben Berend's werden nicht im Stande gewesen sein, die Kaufsumme herbeizuschaffen, daher behielt Reinhold den Hof noch bis an seines Lebens Ende; denn noch am 3. Juni 1543 mußte das 1539 gefällte Urtheil wiederholt eingeschärft und an die genaue Ausführung desselben erinnert werden. Reinhold hatte noch einige Briefe zurück behalten und die Quittung verzögert, auch den Erben an Bauern und sonst Schaden verursacht; dagegen hatte er über lange Verzögerung der Rückzahlung zu klagen, da ihm bisher nur 1000 Mark sichergestellt waren. Das Urtheil vom 3. Juli 1543 setzte fest, daß sogleich 800 und zu Lichtmeß 1544 der Rest mit 2000 Mark gezahlt werden und dann das Gut retradirt werden sollet was auch geschah, da Berend Auelacker am 24. Juni 1561 das Gut im Besitz hatte.

Pallifer war von den Nachbargütern durch Wälder und Moräste getrennt, in welchen keine bestimmten Gränzen festgesetzt waren, daher Reinhold's Bauern mit den Bewohnern der anliegenden Präbenden und Privatgüter in Streitigkeiten geriethen. Gegen Goldenbeck gränzte Pallifer an das Gebiet des bischöflichen Amtes Lode, und 1526 klagte der Drost von Lode, Johann Meynardt, über den Vogt Reinhold von Ungern, daß er auf streitigem Lande Heu habe mähen lassen. Der Bischof schickte vier Schiedsrichter hin, welche die Gränze genau untersuchen und für die Zukunft feststellen sollten. Es ergab sich, daß Reinhold 26 Faden Heu habe mähen, aber nicht abführen lassen, und daß ein Bach von Alters her die Gränze gebildet habe. Der Aussage der Bauern gemäß wurde am 22. October 1526 die Gränze vollständig beritten und bestätigt. Desgleichen wurde durch vier Mittelsmänner die Gränze zwischen Pallifer und Tackfer festgestellt am 16. Juli 1532, und am 8. Juli 1539 Reinhold durch einen Urtheilsspruch genöthigt, den Erben des sel. Peter von Hoßeden einen Erbbrief über Tackfer, den er von seiner Frau Mutter erhalten haben sollte, wieder auszuliefern. Die von beiden Seiten geübten Gewaltthätigkeiten, die nicht von großer Bedeutung waren, wurden gegen einander niedergelegt und getödtet.

Andere Streitigkeiten, die zum Theil auch aus Gränzdifferenzen hervorgegangen sein mögen, nämlich mit Diedrich und Johann Brakel, so wie mit den Domherren Johann Pulk, Johann Becker und Johann Lode, welcher die Prabende Wenküll (Wenden) besaß, wurden durch den Bischof 1528 ausgeglichen.

Auf einen Lehnbrief des Hauskomturs zu Reval, Dietrich v. d. Bale, genannt Flecke, gestützt, machte Reinhold von Ungern 1530 Anspruch auf das Dorf Sonall im Kirchspiel Rappel, welches Johann Bremen inne hatte. Da aber J. Bremen bewies, daß er das Dorf von Klaus Treyden erworben habe, dem dasselbe in Gegenwart des Hauskomturs zu Reval, Engelbrecht Moneke, von Hermann Tödwen übertragen sei, so wurde Reinhold's Forderung zurückgewiesen.

Das Gut Kattentack im Kirchspiel Goldenbeck war ein altes Erbgut der Familie Uexkull, und schon im Jahre 1453 schlossen die Vettern Konrad und Nikolaus Jxkul auf Fickel und auf Kattentack mit einander einen Vertrag, daß ihre Güter der Gesammthand der Familie angehören und beim Aussterben eines Stammes auf den andern übergehen sollten. Doch muß dieser vom Bischof Ludolf am 13. Mai 1453 bestätigte Vertrag nicht eingehalten sein, denn 1522 gehörte Kathkentacke dem Gerth Wedwes, der es am 9. Juli für 2400 Mark an Jürgen Buxhöwden verkaufte.

Unter den Mittelsmännern bei diesem freundlichen Handel war auch Otto von Uexkull auf Fickel, der also zum Verkaufe seine Zustimmung gegeben hatte, aber gern sein altes Recht auf dieses Gesammthandsgut geltend gemacht hätte. Als er daher seine Tochter mit Jürgen von Ungern von der Fistehl (B 56) verlobte, machte er die Bedingung, daß sein Schwiegersohn, dem er die Mitgabe von 3000 Mark schon vor der Hochzeit auszahlen wolle, das Gut Kattentack von Reinhold von Ungern einlöse und, wenn er keine Erben habe oder das Gut verkaufen wolle, Otto Uexkull das Näherrecht daran einräume. Das muß um das Jahr 1532 geschehen sein, denn damals hatte Reinhold Kattentack in Pfandbesitz, da wahrscheinlich Jürgen von Buxhöwden gestorben war und Reinhold am 5. August 1530 zu Lode sich den Erbnamen des Gutes von Heinrich Sasse für 100 Mark, eine Last Roggen, eine Last Gerste und einen Hengst, den Heinrich selbst aus Ungern's Stalle auswählen könne, cediren ließ. Da aber die Zahlung nicht gleich erfolgte, übertrug H. Sasse am 9. November 1530 den Erbnamen des Gutes dem Bischof von Oesel, und die Wittwe Buxhöwden's blieb im Besitze von Kattentack. Von ihr verlangte nun 1532 der junge Jürgen von Ungern, begleitet von Reinhold von Ungern, Reinhold von Rosen und Johann von der Pale, die Herausgabe des Gutes, worüber sie am 22. Mai vor dem Bischof Klage erhob.

Weil die Braut noch zu jung war, hatte man die Hochzeit um zwei Jahre verschoben, aber in dieser Zeit wurde das Verlöbniß ganz aufgehoben und es entstand darüber zwischen O. Uexkull und Jürgen von Ungern ein lange währender Zwist. Endlich setzte ein landesherrliches Schiedsgericht, an dem der Erzbischof Wilhelm, die Bischöfe vou Dorpat, Kurland und Oesel und der Ordensmeister Hermann von Brüggeney theilnahmen, am 15. März 1544 fest, daß Otto Uexkull Kattentack behalten, aber an Jürgen von Ungern, der feierlich allen Ansprüchen entsagte, eine bestimmte Summe Geldes auszahlen solle.

Inwiefern Reinhold von Ungern bei der Vereinbarung des Kaspar Zedlitz mit den Angehörigen des von ihm erschlagenen Johann Tralman, die durch Paul Scharenberg vermittelt war, betheiligt gewesen, ist bei den dürftigen Nachrichten über diese Angelegenheit nicht klar. Von der auf 1000 Mark festgesetzten Sühne waren 400 Mark gezahlt, aber wegen des Restes wurde Reinhold von Ungern in Reval mit Beschlag belegt, doch wird wohl das Sequester auf des Ordensmeisters Schreiben vom 8. Februar 1535 aufgehoben sein, da die Sache nicht vor die Stadt, sondern vor das Ritterrecht gehörte.

Während der Abwesenheit und nach dem Tode seines Bruders Georg hatte Reinhold als Generalbevollmächtigter manche Verhandlungen wegen des ausgedehnten Güterbesitzes desselben. Namentlich waren die Verhältnisse des Leppe'schen Gutes (Strandhoff) verwickelt, und es ist nicht sicher, ob das Gut ihm oder seinem Bruder gehörte.

Johann Uexkull von Riesenberg hatte um 1520 das Leppe'sche Gut Jürgen von Ungern verpfändet, der es aber am 23. October 1524 wieder der Familie Lange überließ, von der er Lodensee gekauft hatte. Wahrscheinlich übertrug Jürgen das Gut auf seinen Bruder Reinhold, denn dieser empfing am 27. Februar 1534 von Johann Wuxkull vom Rysenberge die Pfandsumme für das Leppe'fche Gut im Betrage von 3000 Mark zurück. Diese Summe wird er wohl den Erben des seligen Lange ausgezahlt haben, doch war er ihnen 1531 noch 500 Mark schuldig, an deren Zahlung er durch den Bischof von Oesel am 28. September 1531 gemahnt wurde.

Nach dem Tode seines Bruders 1534 ließ Reinhold den Kaufcontract über Weißenfeld vom Jahre 1526 wieder in Kraft treten und empfing auch von Goryus Herkel einiges Geld darauf.

Desgleichen gestattete er 1536 im Namen der Erben seines Bruders dem Hermann Lode, sein Gut Mettapä im Kirchspiel Wesenberg wieder einzulösen.

3. Bischof Reinhold von Buxhöwden.

Während Georg von Ungern, Freiherr zu Pürkel, in Deutschland das Recht seines Herrn verfocht, war in Fellin ein Landtag wegen der ösel'schen Streitsache vom 1. bis 20. Februar 1534 abgehalten worden, der wieder resultatlos verlief, weil Buxhöwden die Restitution des Stiftes verlangte, während des Markgrafen Wilhelm Abgesandte sich auf den Receß zu Leal beriefen, laut dessen die Streitigkeiten durch die Obrigkeit geschlichtet werden, bis dahin aber beide Parten Das behalten sollten, was sie innehätten.

Aber als der Landtag den Beschluß faßte, das Stift solle mit Sequester belegt und dem Meister und Erzbischof bis zur ausgemachten Sache übergeben werden, protestirte Wilhelm's Bevollmächtigter Wolff Loos, sowie die Delegirten der Ritterschaften von Riga und der Wiek, zu welchen Reinhold von Ungern zu Pallifer gehörte, gegen diesen Beschluß, weil sie zu einer friedlichen Vereinbarung, nicht aber vor einen Gerichtshof geladen seien. Ihr Herr suche sein Recht nicht in Fellin, sondern in Rom. Darauf appellirten sie an den Papst und Kaiser und verließen am 8. Februar 1534 den Landtag, ohne daß Jemand gewagt hätte, den Markgrafen anzugreifen.

Kaum war die Nachricht in Livland eingelaufen, daß Georg von Ungern gestorben sei, bevor er Rom betreten, als Jubel die Feinde Wilhelm's erfüllte, ihm aber und seinen Anhängern der Muth sank.

Buxhöwden überfiel schon am 5. September 1534 den Markgrafen und nahm ihm die ganze Wiek bis auf Hapsal und Lode ab. Wilhelm wandte sich vergeblich an Plettenberg, an die Prälaten, an Riga und verlangte Hilfe gegen den Friedensbrecher, wie Solches ihre eigenen Recesse von Leal und Fellin, sowie das Mandat des Kaisers heische. Aber nicht einmal einer Antwort wurde der Fürst gewürdigt. Das Kapitel aber und die Ritterschaft der Wiek, ihres Hauptes beraubt, ersuchten den Markgrafen, sie ihres Eides zu entbinden, weil er sie nicht schützen könne und Buxhöwden ihnen durch Gilsen völligen Erlaß aller Strafe habe anbieten lassen, wenn sie sich mit den Schlössern ihm ergeben wollten. Als Gilsen dieses Anerbieten verbrieft und versiegelt hatte, willfahrte Markgraf Wilhelm dem Gesuche seiner Getreuen, unter denen Otto Uexkull zu Fickel, Reinhold Ungern zu Pallifer, Klaus Ungern zu Waddemois und Jürgen Ungern zu Kattentack (B 34. 36) hier zu nennen sind, und verließ am 30. September Hapsal, nachdem er gegen diesen Friedensbruch protestirt und seine Rechte an Oesel sich vorbehalten hattet.

Auch das Domkapitel zu Hapsal beeilte sich jetzt, mit Buxhöwden eine Versöhnung zu suchen, und widerrief am 24. October die ihnen durch die Rebellion Jürgen's von Ungern und seiner Anhänger abgedrungene Wahl des Coadjutors anstatt des rechtmäßig erwählten Bischofs Reinhold. Der Erzbischof Thomas aber sequestrirte Pürkel, weil ihm Jürgen von Ungern mannigfachen Hohn, Spott und Schaden zugefügt habe, ungeachtet des Protestes des Markgrafen. Auch das Haus in Pernau wurde vom Meister eingezogen und der Stadt Pernau überlassen.

Wilhelm nahm sich der armen Wittwe Georg's von Ungern mit Wort und That an und theilte am 8. November 1534 seinem Bruder Albrecht mit, in welche Noth sie mit ihrem großen Haufen von Kindern durch diese Sequestration gerathen sei. Auch für die älteren Söhne seines treuen Dieners sorgte er, indem er den Dompropst Wolmar (A 50) aus Hapsal mit sich nahm und dessen Bruder Johann VII. (A 55) zu seinem Bruder Albrecht sandte. In seinem Begleitschreiben äußerte er gegen ihn, er sende die nicht Besitzlichen unter seinen Anhängern ins Ausland, weil hier die Rechtspflege zu gestrenge sei. Wenn er auch jetzt die Confirmation und Regalien erhalte, so helfe doch alles Geldverspillen nichts mehr, denn die Leute in Livland achten weder Kaiser noch Papst. Herzog Albrecht legte auf diese Empfehlung nicht geringes Gewicht und belehnte Johann VII. von Ungern später mit bedeutenden Gütern in Ostpreußen.

Aber nicht nur in Livland, auch im Auslande gab man des Markgrafen Sache seit Georg's von Ungern Tode auf; denn leicht verschafften sich jetzt Plettenberg und die Prälaten ein päpstliches Breve, welches sie beauftragte, die Widersacher Buxhöwden's zur Huldigung zu bringen.

Das Reichskammergericht erließ am 19. November 1534 auf Buxhöwdeu's Betrieb die Ordre an den Markgrafen, sowie an die Erben des weiland lieben Getreuen Georg von Ungern, an Klaus und Reinhold von Ungern und die andern Anhänger Wilhelm's, dem Bischof Reinhold das Hanptschloß Hapsal nebst den Inseln Odinsholm, Nuckö, Ilandt, Wormsö und Kayna (Kühnö) und das Schloß Lode zu restituiren und allen Schaden zu ersetzen. Da Dieses alles schon geschehen war, so sollte durch dieses Breve und Mandat dem Gewaltstreiche Buxhöwden's nur die obrigkeitliche Bestätigung verschafft werden. Gegen das Mandat protestirten und appellirten zwar am 12. März 1535 der Markgraf, Reinhold von Ungern und Andere, fruchtlos wie früher, aber dieser Schritt sollte desto verhängnißvoller für Reinhold von Ungern und seine Genossen werden.

Der Erzbischof Thomas schrieb am 27. Januar 1535 an seinen lieben Freund und Bruder Reinhold von Buxhöwden nach Hapsal, er habe ihm schon so viel Mühe mit dem Dompropst, des seligen Jürgen's von Ungern Sohn, gemacht, aber dessen Mutter überlaufe ihn fortwährend seinetwegen. Mündlich mehr davon. Er habe Ungern's Güter sequestrirt der vielen Schmähungen, Injurien und Schäden wegen, die dieser ihm zugefügt habe. So rächten sich die Bischöfe an der wehrlosen Familie des Mannes, den sie im Leben nicht anzugreifen gewagt.

Am 28. Februar 1535 starb der alte Plettenberg, und Hermann von Brüggeney wurde Ordensmeister au seiner Statt. Im März dieses Jahres trat wieder ein Landtag zusammen, um die Wiek'schen Wirren zu ordnen, und auch diesen Verhandlungen merkt man die übermüthige Freude und Sicherheit an, in die der Tod des gefürchteten Georg von Ungern seine Feinde versetzt hatte, während seine Freunde, die Ritterschaften von Riga und der Wiek, auf dem Landtage gar nicht zu erscheinen wagten. Denn den Coadjutor ließ der Landtag auffordern, dem Stifte Oesel zu entsagen, und sich an Die zu halten, die ihn dorthin gerufen. Buxhöwden machte bekannt: Weil die Häupter der Wiek'schen Ritterschaft ihn nicht zum Landtage begleitet, sondern eine Supplik gegen ihn beim Papste eingereicht hätten, so werde er sie fortan als Feinde behandeln.

Die zum Markgrafen abgesandten Boten brachten von ihm den Bescheid, er wünsche die Berathung über Oesel zu verschieben, bis die Gesandten Polens angekommen seien. Wolle der Landtag schon jetzt über diese Sache verhandeln, so möge er ihm andere Vorschläge machen, denn diese seien ihm zum Spott und Hohn ersonnen. Es gezieme ihm nicht, seinen Schaden sich von Denen ersetzen zu lassen, die ihn zu Ehren und Besitz hätten bringen wollen. Darauf faßte der Landtag den Beschluß: „Die Lande haben schwere Unkosten, Mühe und Zeit auf allen diesen Zusammenkünften wegen der öselschen Sache verschwendet. Der Coadjutor hat Bischof Reinhold's billige Forderungen und Erbietungen jetzt wieder ausgeschlagen; erwächst dem Lande noch Gefahr daraus, so wollen die Stände sich an den Erzbischof und dessen Coadjutor halten."

Nur die Stadt Riga stimmte diesem Recesse nicht bei, was ihr der Meister sehr übel nahm.

Am 7. März 1535 verwandte sich der Herzog Albrecht wieder für die Herausgabe Pürkel's beim Erzbischofe, und obgleich derselbe ihm am 21. April ablehnend antwortete, so erhielt doch Ungern's Wittwe bald darauf ihr Pürkel aus besonderer Gnade, doch mit Vorbehalt der Ansprüche des Erzbischofs zurück. Denn mehr als alle Bitten fruchtete bei Thomas der Hinweis auf die Pön von 20 Mark Goldes, welche laut Kaiser Ferdinand's Schutzbrief Jeder zu zahlen habe, der Georg von Ungern oder dessen Familie antaste. Weil nun das Reichskammergericht bei Eintreibung von dergleichen Geldern nie säumig war, so mag der Erzbischof hier lieber den Großmüthigen gespielt haben.

4. Reinhold's von Ungern Gefangenschaft und Tod.

Seiner Drohung auf dem Landtage gemäß überfiel Buxhöwden Reinhold von Ungern und andere Wiek'sche Edelleute auf ihren Gütern und steckte sie ins Burgverließ zu Hapsal, wo sie 4 Jahre sitzen mußten. Die jenigen Herren aber, die sich zu Otto Uexkull nach Fickel geflüchtet hatten, belagerte er daselbst. Auf Verwendung des Meisters und der Prälaten kam am 4. Juli 1535 ein Vergleich zu Stande, demgemäß die Belagerten Schloß Fickel übergaben und dem Bischof 5000 Mark baar auszahlten, wogegen ihnen freier Abzug zugesichert wurde. Kaum aber hatten die Ritter das Schloß verlassen, als sie überfallen und ebenfalls ins Gefängniß gesetzt wurden, — was die saubern Mittelsmänner ganz in der Ordnung fanden. Otto Uerkull aber fand jetzt Zeit zu überschlagen, was es ihm gekostet, daß er Buxhöwden zum Bisthum verholfen hatte.

Diese Heldenthat des Bischofs meldete der Coadjuntor seinem Bruder Albrecht am 26. Juli 1535 und fügte hinzu: „Ich habe meinen Verwandten schon oft auseinandergesetzt, daß nicht mir, sondern der völligen Gesetzlosigkeit der hiesigen Stände die Schuld an diesen Wirren beizumessen sei, denn Papst und Kaiser gelten hier nur so viel, als es den Leuten beliebt".

Alle diese endlosen Plackereien hatten den Markgrafen so ermüdet, daß er das Anerbieten des Ordensmeisters und der beiden Prälaten von Riga und Dorpat, Schiedsrichter in der öselschen Sache sein zu wollen, annahm und am 25. November 1535 den Compromiß unterzeichnete. Seinem Bruder Albrecht schrieb er: „Ich habe Dieses gethan, weil ich dadurch dem Wunsche meiner Verwandten nachzukommen glaubte, ferner, weil der Erzbischof dieses Streites wegen hier in Mißcredit gerathen ist, und um endlich dem Lande Frieden zu verschaffen. Auch bitte ich, Copien meines Schreibens nach Dänemark und Schweden zu schicken, damit, wenn Jemand Etwas gegen Bischof Reinhold vornehmen will, er wisse, daß ich mich mit ihm in Verhandlungen eingelassen und, was ich ihm gelobt, verbrieft und versiegelt habe.

Am 15. August 1536 versammelten sich in Wolmar die drei genannten Schiedsrichter nebst den Gesandten des Königs von Polen, des Kurfürsten von Brandenburg und des Herzogs von Preußen. Der Adel der Wiek, namentlich die Gefangenen, ersuchten die Schiedsrichter, auch ihre Sache mit Buxhöwden inappellabel schlichten zu wollen, wozu sich diese bereit erklärten und nach langen Verhandlungen folgendes Urtheil fällten:

1. Da der Adel der Wiek sich willig erklärt hat, dem Markgrafen für Abtretung seiner Rechte an Oesel 25,000 Mark Rig. Zahlen zu wollen, so soll hiemit der öselsche Streit abgethan und todt sein.

2. Otto Uexkull zu Kickel und Johann Varensbeck von Udenkull sollen je 2000 Mark Rigisch dem Bischof Reinhold zahlen.

  1. Die Erben Jürgen's von Ungern zu Pürkel, sowie Klaus Hastfer und Reinhold von Ungern zu Pallifer zahlen als vornehmste Urheber dieses Streites dem Bischof Reinhold als kleine Vergütung seines Schadens je 3000 Mark Rigisch.

Reinhold von Ungern, froh der Aussicht, endlich wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden, versuchte aus seinem Gefängnisse auf sein Gut Pallifer, das er an Berend Ovelacker zurückgeben mußte, Zahlung zu erhalten, doch geschah Dies erst nach vier Jahren. Desgleichen gab er im Namen der Erben seines verstorbenen Bruders Georg, um das Geld an Buxhöwden zu bezahlen, 1536 deren Pfandgut Mettapäh an Hermann Lode zurück.

Nachdem Buxhöwden alle Gelder von Reinhold von Ungern, Uexkull und den übrigen Gefangenen bekommen hatte, beliebte es ihm doch nicht, diese Ritter zu entlassen, sondern er behielt sie nach wie vor in sicherer Haft, und die Herren Schiedsrichter fanden Dieses wieder völlig in der Ordnung; denn vergeblich verwandten sich noch im Jahre 1537 bei ihnen der Herzog Albrecht, sowie dessen Gemahlin Dorothea und deren Bruder, der Kronprinz von Dänemark, für die Freilassung Reinhold's von Ungern und der andern Mitgefangenen, Otto Uexkull, Dietrich Butler und Andreas Deken mit feinen Söhnen. Denn der Meister und die Prälaten versicherten stets, sich alle erstnnliche Mühe ihretwegen bei Buxhöwden gegeben zu haben, aber sie hätten nichts auswirken können, weil diese Angelegenheit vor den Landtag gehöret.

Der Markgraf Wilhelm, welcher mit den schönsten Hoffnungen nach Livland gekommen war, sah diese nach wenig Jahren vollständig gescheitert. Der Papst und der Kaiser, denen er seine Sache anvertraut, hatten ihn verlassen, seine Verwandten, der unfruchtbaren Verhandlungen müde, hatten seine Sache aufgegeben; die Mehrzahl der Livländer haßte ihn, weil er nicht ihresgleichen war; Georg von Ungern war ihm durch den Tod entrissen, und andere seiner Getreuen schmachteten im Gefängnisse. Ja die an ihm verzweifelnde Ritterschaft der Wiek hatte sich erboten, seine Schulden zu bezahlen, um ihn nur los zu werden. An Leib und Seele gebrochen, verließ der Markgraf im Sommer 1538 Livland und kehrte nach Preußen zurück, machte sein Testament und erwartete seinen Tod. Aber statt seiner wurde am 10. August 1539 der Erzbischof Thomas plötzlich vor den Richterstuhl Gottes gefordert, und schon am 7. December ertheilte König Ferdinand I. die Regalien dem bereits confirmirten Erzbischof Wilhelms

Diese Erhebung des Markgrafen zu Macht und Ehren kam Buxhöwden sehr ungelegen, weil er die Rache dieses so tief von ihm gekränkten Fürsten zu fürchten hatte. Um ihn zu versöhnen, entließ er sofort Reinhold von Ungern und dessen Mitgefangene aus ihrem jahrelangen Gefängnisse, aber sein böses Gewissen ließ sich dadurch nicht beschwichtigen. Er entsagte am 13. Juli 1541 der Regierung des Stifts und ernannte den Bischof von Kurland Johann Monnichhufen zum Administrator Oesel's, wozu die Ritterschaft mit Freuden ihre Zustimmung gab. In tiefer Zurückgezogenheit lebte Buxhöwden dann in Arensburg und starb erst am 2. Mai 1557.

Reinhold von Ungern aber ordnete noch am 11. Januar 1543 den Nachlaß seines verstorbenen Bruders Otto III. (A 42) und starb bald nachher.

5. Reinhold's Familienverhältnisse.

Reinhold war zweimal verheirathet. Der Vogt zu Soneburg, Tönnis Ouelacker, erhob etwa im Jahre 1519 eine Klage, weil der Bischof die Verheirathung Reinhold's von Ungern mit der Wittwe des sel. Anebacter (lies Ouelacker) befördert habe. Ihr sel. Mann Bernhard Ouelacker, seit 1501 Besitzer von Pallifer und 1518 Patron (vitricus) der Kirche zu Pönal, war wohl in demselben Jahre gestorben. Die Wittwe scheint eine geborene Tuue, vielleicht Peter's Tochter von Pallever, gewesen zu sein und war vor 1524 schon wieder verstorben.

Seine zweite Gemahlin war Elisabeth von Rosen, Tochter des Landraths Reinhold von Rosen, Kersten's Sohn, der 1523—1561 lebte und Allo, Rappel, Koik, Nachtigal, Sontack, Sauß, Lodensee und viele andere Güter besaß. Ihre Mutter war Agneta von Dönhoff, Johann's Tochter.

In einer Urkunde der Bfl. zu Salisburg wird 1565 ein Otto von Ungern Reinhold's Sohn genannt. Zwar ist von Reinhold sonst keine Nachkommenschaft bekannt, doch ist weder von Reinhold III., der nach Polen ging, noch von Reinhold IV., Jürgen's V. Sohn, wahrscheinlich, daß dieser Otto einem von ihnen angehört habe. Dazu kommt, daß in der Urkunde von 1565 einer Forderung an einen Reinhold Sasse gedacht wird und Hinrich Sasse 1530 an dem Handel von Pallifer sich betheiligt hat.

A 42. Otto III., Otto's II. (A 31) Sohn, zu Paunküll, gest. 1538.

Otto III. zu Paunküll gehörte ebenfalls dem Stammhause Pürkel an und mag etwa um 1485 geboren sein. Sein Vater war Otto II. (A31), seine Mutter entweder Anna Firks oder Elisabeth von Schwarzhoff.

Von Otto III. wissen die Annalen nichts zu berichten, als daß er die Wittwe des Fromhold Vietinghof von Kechtell und Odenkat, Barbara Taube, geheirathet habe.

Am 11. Januar 1543 ordnete sein Bruder Reinhold II. (A 41) seinen Nachlaß, indem er Paunküll seinem Schwager Johann von Rosen zu Roop für 14,000 Mark überließ, wogegen Rosen der Barbara Tuve die ihr von Otto von Ungern ausgesetzte Morgengabe von 6000 Mark zu zahlen versprach, so daß ihren minderjährigen Kindern der Rest von 8000 Mark verblieb.

Johann von Rosen hatte auch Kechtel gekauft, wie aus einem Streit hervorgeht, den Barbara Tuve's Kinder erster Ehe, Simon Vieting und dessen Brüder, mit ihrem Vormunde Jürgen Vieting 1546 vor dem Rathe von Harrien und Wierland führten. Letzterer verwies Simon und seine Brüder der vermißten Briefe wegen an ihre Mutter und an die Erben ihres sel. Stiefvaters Otto von Ungern.

Dieser Simon Vietinghof hatte eine Tochter des Jürgen Herkel und jener Maye Lode geheirathet, der Jürgen von Ungern (A 40) im Jahre 1524 das Näherrecht auf Weißenfeld zugesichert hatte, welches Gut aber später in ihres Schwagers Goryus Herkel's Hände gekommen war, als Ungern's Erben unter Buxhöwden's Mißregierung sich aus der Wiek entfernen mußten. Auf diesen sogenannten Willbrief sich stützend, erhob Simon jetzt Ansprüche auf Weißenfeld, wogegen Ungern's Wittwe Godele Hastfer denselben als ein cassirtes Dokument betrachtet wissen wollte, und Reinhold Herkel endlich, Goryus Herkel's Sohn, sich wiederum auf seinen und seines sel. Vaters unangefochtenen Besitz von Weißenfeld berief. Am 1.Februar 1548 entschied der Bischof Johannes, daß Simon Vietinghof der rechte Erbe sei. Daher wurde das Gut ihm eingewiesen, er verkaufte es aber schon eine Woche später an Otto von Gilsen, dessen Nachkommen das Gut lange gehabt haben. Nach ihnen heißt Weißenfeld noch jetzt Kilzimois.

Reinhold Herkel hatte noch 1550 Streitigkeiten mit Otto von Gilsen, doch kam die Sache nicht gleich zur Entscheidung. Zehn Jahre später erklärte der Bischof, es sei in dem Urtheile von 1548 dem Reinhold Herkel Unrecht geschehen.

Otto Ungern's Gemahlin war Barbara Taube, Wittwe des Fromhold Vietinghof. Sie war 1543 wieder Wittwe.

a. Gertte oder Edde, Besitzerin von Arenberg. Sie heirathete:

1) Jürgen Weipte, 1562,

2) Wilhelm Tödwen.


1. Heinrich V., gest. c. 1590, s. A 59.

A 43. Franz I., Otto's II. (A 31) Sohn, von Pürkel. 1526.

Von ihm ist weiter nichts bekannt, als was in seines Bruders Georg Lebensbeschreibung 1525 und 1526 von ihm angeführt wird, daß er nämlich von Georg als Werbesmann an Jürgen Herkel geschickt sei, um die Differenzen wegen Weißenfeld auszugleichen, und nachher beim Verkauf des Gutes als Zeuge fungirt habe.

Wahrscheinlich war er unverheirathet, da er 1525 zu Gunsten seines Bruders Jürgen auf seine Erbschaft verzichtetet.

B 44. Jürgen VII., Gerd's II. (B 32) Sohn, auf Payack, gest. 1560.

1. Herkunft und Besitz.

Die Söhne Gerd's II. (B 32), Jürgen und Gottschalk I., stammten aus dem Hause Fistehl, und ihre Schwester Anna war an Konrad von Uexkull auf Padenorm (gest. 1556) verheirathet. Von ihm und nach seinem Tode von seiner Wittwe erhielten Jürgen und Gottschalk I. und II. jährliche Zinsen, worüber noch mehrere Quittungen von 1546, 49, 60, 61 und 81 vorhanden sind..

Jürgen war am 9. April 1536 Manngerichtsassessor in Wierland; vielleicht war er auch der Jürgen, der am 10. März 1538 als Zeuge beim Testamente des Otto von Gilsen zugegen war.

Mit seinem Bruder Gottschalk und den Söhnen Klaus' III. (B 34) protestirte er 1549 gegen den Verkauf von Lappier und Korwer durch Heinrich II. (B 35).

Jürgen von Ungern war mit Tordia (Dorothea) Tödwen, Wolmar's Tochter, der Erbin von Payack, verheirathet, welches Gut ihm der Stiefvater feiner Frau, Wolmar Tuve zu Vier, gegen Erstattung seiner Auslage von 4000 Mark am 26. Juni 1548 übertrug.

Die Ansprüche, welche Heinrich von Hessen, der eine Tochter Wolmar Tuve's geheirathet zu haben scheint, an das Erbtheil der verstorbenen Schwester seiner Frau machte, wies Jürgen von Ungern durch ein Zeugniß des Klaus von Ungern (B 34) am 25. Juli 1552 zurück.

2. Zustände in Livland.

In Livland ging es in jener guten alten Zeit so hoch her, daß ein Edelmann, der einmal nur 18 Last Malz im Jahre verbraucht hatte, sich höchlichst darüber verwundern that, wie er mit so wenigem ausgekommen sei. In Sicherheit und Schwelgerei verbrachten die Gutsherren und Junker ihre Tage und achteten nicht der nahenden Gefahr. Die Mahlzeiten verwandelten sich in Saufgelage, auf denen sie sich so und so viel Russen zutranken, denn wie man versicherte, konnte keiner, der eine aus neun Fischarten bestehende Livländer Soft (Sauce) genossen, von den Russen erschlagen werden.

Der Beifriede oder Waffenstillstand mit Rußland war 1554 abgelaufen, und eine Gesandtschaft begab sich dorthin, um über dessen Verlängerung mit Iwan Wassiljewitsch zu unterhandeln. Der Großfürst verlängerte den Frieden noch auf 15 Jahre gegen einen bestimmten Tribut, der binnen drei Jahren einzuzahlen sei. Als die Livländer damit säumten, erschien 1556 eine Gesandtschaft aus Moskau in Dorpat beim Bischof Hermann, der 1 Mark Rig. für jede (männliche?) Seele zu zahlen gelobte, worauf die Gesandtschaft das Land wieder verließt.

Diese Vorgänge waren beunruhigend, und vorsichtige Männer begannen sich nach Hülfe umzusehen. So räumte am 23. Mai 1556 der Abt Georgius von Padis unserem Jürgen von Ungern zu Payack auf seine und seiner Frau Lebzeiten ein Hölzungsrecht ein, wogegen Jürgen sich verpflichtete, dem Abte und seinem Kloster in allen ihren Anliegen und Nöthen beizustehen.

Markgraf Wilhelm aber, der den Untergang Livlands voraussah, verband sich mit dem umsichtigen Landmarschall Jaspar Münster, und beide verhandelten mit König Sigismund August von Polen, um Livland unter seinen Schutz zu stellen. Als Dieses ruchbar wurde, erwählten die Ordensgebietiger den Komtur von Fellin Wilhelm Fürstenberg zum Coadjutor des alten Heinrich von Galen, rückten vor Kokenhusen, stürmten das Schloß und setzten den Markgrafen zu Smilten gefangen, während der Landmarschall nach Polen entkam. Und Dieses geschah 1556, als Moskau's Gesandte in Dorpat drohten.

Bereits ein Jahr hatte der Markgraf auf Smilten gesessen, und alle Verhandlungen waren an dem Uebermuthe des Ordens gescheitert, da rückte Sigismund August mit einem Heere an die Gränze, und der Muth der Livländer war dahin. Schleunigst entließen sie den Markgrafen aus seinem Gefängnisse und zahlten dem Polenkönige die dictirte Kriegssteuer, worauf dieser wieder abzog.

3. Einfälle der Russen.

In demselben Jahre (1557) war der vom Großfürsten bewilligte Anstand abgelaufen, und er verlangte den bedungenen Tribut. Wieder begab sich eine Gesandtschaft nach Moskau, stellte dem Großfürsten die unerschwingliche Größe der geforderten Summe vor, und Iwan ließ sich nochmals erbitten, indem er den Tribut auf 40,000 Thaler ermäßigte, die aber sofort bezahlt werden sollten. Als die Gesandten darauf erwiderten, sie hätten nicht die ganze Summe bei sich, würden aber für schleunige Entrichtung des Geldes sorgen, ergrimmte der Großfürst und entließ sie mit dem Bescheid, er werde sich selbst den Tribut abholen.

Im Januar 1558 war der Muskowiter auch schon da, durchzog plündernd Livland, ohne auf Widerstand zu stoßen, und nahm am 11. Mai Narva mit Sturm.

Dieses verbreitete einen so panischen Schrecken, daß die Ordensvögte ganz Ehstland aufgaben und flohen, worauf die Russen Wierland besetzten und Wesenberg stark befestigten. Auch aus Reval floh der Komtur und übergab am 26. Juli das Schloß dem Christoph Münchhausen zum Besten des Königs Christian III. von Dänemark, zu dem dann auch die Ritterschaft und die Stadt Reval Boten sandte, um sich ihm zu unterwerfen. Der alte König aber weigerte sich, dieses Anerbieten anzunehmen, weil er dadurch mit Rußland in Conflict gerathen könne, und starb am 1. Januar 1559.

Mittlerweile hatten die Russen am 18. Juli 1558 Dorpat mit leichter Mühe eingenommen und daselbst große Beute erlangt. Von hier aus forderten sie Riga und Reval auf, sich ihnen zu ergeben, was der Rath von Reval mit Befestigung der Werke seiner Stadt beantwortete. Das feste Schloß Weißenstein aber fanden die aus Dorpat abziehenden Landsknechte verlassen, stärkten sich daselbst an Bier und Wein und ließen es offen stehen. Glücklicher Weise warf sich noch vor Ankunft der Russen der junge Ordensbruder Kaspar von Oldenbockum in die Feste und schlug mannhaft die Angriffe des Feindes ab.

Nach einem Siege über 12,000 Russen kam der Coadjutor des DM. Gotthard Kettler am 22. November 1558 verwundet nach Reval, erhielt am 8. December von Heinrich Uexkull und Dietrich Behr das Schloß, welches sie im Namen der kgl. Majestät von Dänemark, um es vor dem Erbfeinde zu bewahren, besetzt hatten, zurück, und der Abt Georgius von Padis übertrug ihm sein Kloster gegen eine Pension von 200 Mark jährlich.

Der Markgraf Wilhelm und der Meister Kettler wandten sich in ihrer Noth an Kaiser und Reich, erlangten aber nur, daß 1560 eine Gesandtschaft nach Moskau gesandt wurdet Der Bischof Johann Monichhusen verkaufte am 26. September 1559 seine Bisthümer Kurland und Oesel für 20,000 Thaler dem neuen König Friedrich II. von Dänemark, der sie seinem Bruder, dem Herzog Magnus von Holstein, übertrug. Dieser Fürst erschien am 16. April 1560 in Livland, welches den Ausländer mit der Hoffnung aufnahm, daß Dänemark durch seine Unterhandlungen in Moskau einen dauernden Frieden zu Stande bringen werde.

Der Bischof Mauritius Wrangell von Reval trat ihm sein Stift ab, und auch der Ordensvogt von Soneburg Heinrich v. Ludinghausen, gen. Wolf, übergab dem Herzoge das Schloß.

Im Juli 1560 hielt der Meister Kettler, der seit dem Januar 1559 an die Stelle Fürstenberg's getreten war, mit dem Erzbischof Markgraf Wilhelm von Brandenburg und dem Herzoge Magnus von Holstein einen Landtag in Pernau ab. Da erscholl die Schreckenspost, das starke Schloß Fellin sei durch Verrath in die Hände der Feinde gefallen und der alte Meister Fürstenberg gefangen worden. Sofort löste sich der Landtag auf, um nicht von den Russen aufgehoben zu werden, die in drei Heerhaufen das Land verwüstend durchzogen.

4. Gefecht bei Reval 1560.

Einer dieser Haufen wandte sich in die Wiek, wohin aus ganz Livland viel Vieh und andere Habe geschafft worden war, weil man wähnte, unter Dänemarks Schutze sicher zu sein. Die Russen aber hauseten hier wie anderswo in Livland und trieben viel tausend Stück Vieh davon. Auf ihrem Rückwege nach Wierland schlugen sie bei Hark ihr Lager auf.

Während das Vieh langsam weiter getrieben wurde, machte der in Reval versammelte Adel nebst den Schwarzenhäuptern, Bürgern und Landsknechten am 11. September 1560 einen Ausfall, sie erbeuteten das Vieh und erschlugen viele Russen. Das Hauptheer aber eilte von Hark herbei und griff mit großer Uebermacht die Deutschen auf den Sandbergen an der Pernau'schen Straße an. Da die Landsknechte und das Fußvolk sich feige zurückzogen, fielen hier nach hartnäckiger Gegenwehr Jürgen von Ungern zu Payack, Johann von Galen und Laurenz Ermes, sowie der Rathsverwandte Ludeke von Oiten und der Bürger Blasius Hochgreve zu Hüer nebst mehreren Schwarzenhäuptern. Die Bürger Reval's haben ihren gefallenen Mitbrüdern Denkmäler errichtet, die bis heute die Stellen bezeichnen, wo sie gefallen sind, die drei Edelleute aber ruhen ohne Monumente. Sollte dieses ein Zeichen der Unachtsamkeit und Lieblosigkeit sein? Ich denke nicht, denn wir hätten wahrlich viel zu thun, wollten wir allen unseren Mitbrüdern Denkmäler errichten, die ihr Blut fürs Vaterland vergossen haben.

Im Jahre 1561 kündigten Reval, Harnen, Wierland und Jerwen dem Ordensmeister den Gehorsam auf und unterwarfen sich dem Könige Erich XIV. von Schweden. Livland, soweit es nicht von Russen besetzt war, unterwarf sich dagegen dem Könige von Polen. Der Markgraf Wilhelm von Brandenburg aber begab sich ebenfalls mit seinem Erzstifte unter polnischen Schutz, doch überlebte er Livlands Fall nicht lange, sondern starb am 4. Februar 1563; Kettler wurde polnischer Lehnsträger und erblicher Herzog von Kurland. Die Stadt Riga bewahrte noch etwa zwanzig Jahre ihre Selbständigkeit, mußte aber endlich auch dem mächtigen Nachbarstaate sich anschließen, wogegen König Stephan Bathory ihr am 14. Januar 1581 und am 16. November 1582 ihre Rechte bestätigte. So war denn Das, was der Markgraf Wilhelm seit 30 Jahren erstrebt hatte, was man ihm aber stets als Staatsverbrechen anrechnete, jetzt eingetreten, — aber unter wieviel schwereren Verhältnissen! Statt unter einem deutschen Fürsten vereint sich in Deutschland's oder Polen's Schutz zu begeben, war das verwüstete und in fünf Theile zerrissene Livland jetzt ausländischen Herren zur Beute verfallen. Und Das war nur der Anfang der Wehen. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber fein.

5. Familienverhältnisse.

Jürgen's VII. von Ungern Gemahlin war Dorothea von Tödwen, Tochter des Wolmar Tödwen, der 1518 ein Gut Payßo im Ksp. Goldenbeck hatte, und Stieftochter des Wolmar Tuve auf Payack.

Er scheint kinderlos gestorben zu sein, doch ist es möglich, daß Anna, die um 1573 mit Johann Bremen auf Peyet (Pühhat im Ksp. Rappel?) verheirathet war, ihm angehörte. Mit ihrer Genehmigung verkaufte J. Bremen 1573 das Höfchen Hydenorm an Johann Hastfer.

B 45. Gottschalk I., Gerd's II. (B 32) Sohn, auf Limehn, 1574.

Gottschalk war schon zu den Zeiten des Erzbischofs Thomas (1528 bis 1539) in Livland besitzlich und hatte 1555 ein Gut im Kirchsp. Serben, doch ist der Name des Gutes nicht angegeben. Von seinem Schwager Konrad Uexkull auf Padenorm erhielt er für die ihm geliehenen Summen die jährlichen Renten, nämlich am 9. Juni 1549 zu Lemsal 18 Mark, am 17. Mai 1551 66 Mark, am 21. Mai 1553 102 Mark und an demselben Tage noch 18 Mark. Nach Konrad's Tode zahlte ihm die Wittwe, seine Schwester Anna, am 24. Mai 1556 90 Mark, am 6. August 1557 78 Mark, am 2. Juni 1560 für 2 Jahre 156 Mark und am 29. No-vember 1561 zu Padenorm die rückständigen Renten für 300 Mark von 1554 an. Auch am 12. September 1581 wurde noch diese Zahlung an seinen Sohn Gottschalk II. (B 60) geleistet. An dem Protest der Söhne Klaus' III. gegen den Verkauf von Lappier und Korwer durch Heinrich II. (B 35) nahm er mit seinem Bruder Jürgen VII. 1549 Theil.

Am 12. Februar 1552 ließ er zu Lemsal im Auftrage seines Schwagers Konrad Uexkull wegen einer Anforderung an die Frau von Anzen, die Werder besaß, Kersten von Rosen verhören.

Am 15. December 1568 ließ sich Gottschalk in Arensburg von Doro thea Tödwen, welche Hermann Zoege zu Hanniegki und nach dessen Tode Klaus Taube (gest. um 1561) geheirathet hatte, das Zeugniß ausstellen, daß seines Bruders Jürgen (B 44) Wittwe, die auch Dorothea Tödwen hieß, wegen ihrer Morgengabe keine Ansprüche habe, da ihr das väterliche Gut Payack zugetheilt sei.

Am 22. October 1574 vereinbarten Otto VI. von Ungern, Freiherr zu Pürkel, Kastellan zu Treiden (A 57), Dietrich Aderkas und Johann von Rosen zu Rope, Kastellan des überdüna'schen Fürstenthums Riga, als nächste Blutsverwandte einen Erbvertrag über die Gutslev'schen Güter, nach welchem Gottschalk von Ungern das Gut Limehn im Gebiete von Kreuzburg für 16,000 Mark übernahm, während die anderen Erben sich in die Güter Puiküll, Kusenem, Spurnau und Russel theilten.

In Beziehung auf Gottschalk's Familie herrscht große Unklarheit. Nach der Ungern'schen Stammtafel war seine Gemahlin Barbara von Rosen von Roop, Wittwe des Georg Gutslev auf Puiküll, dem sie vier Töchter geboren hatte.

Eine Stammtafel Reinhold's XI. Gustav (C 102) nennt ihr Stammgut Loddiger, und nach einer Stammtafel bei Constantin Baron Rosen auf Lipkany hieß sie Elisabeth von Rosen von Loddiger, was eine Verwechselung mit Gottschalk's Mutter sein mag.

Nach einer schwedischen Ahnentafel hieß seine Gemahlin, Johann's VIII. Mutter, Gertrud Brabeck von der Nietau, Jürgen's Tochter.

Vielleicht war Gottschalk zweimal verheirathet, doch läßt sich nicht bestimmen, welche Gemahlin die erste gewesen. Da aber die Ehe mit B. Rosen erst 1558 geschlossen sein soll, so könnten Johann, vielleicht auch Gottschalk aus der ersten Ehe stammen und der G. Brabeck angehören.

Daß er eine Tochter Anna gehabt und an Konrad Uexkull vermählt habe, ist eine Verwechselung, da Anna Gottschalk's I. Schwester war.

Demgemäß waren seine Gemahlinnen:

1. Gertrud Brabeck von der Nietau, Tochter des Jürgen Brabeck und der Hedwig von Tiesenhausen von Kalzenau.

2. 1558 Barbara von Rosen von Roop, Wittwe des Georg Gutslev von Poiküll (gest. c. 1557).

1. Gottschalk II., 1581 vor Pleskau, s. B 60.

2. Johann VIII. auf Limehn, 1599, s. B 61.

3. Georg X. auf Limehn, 1599, s. B 62.

B 46. Fromhold I., Heinrich's III. (B 35) Sohn, auf Gilsen,1589.

Fromhold I. war der einzige Sohn Heinrich's III. auf Fistehl aus dessen Ehe mit Agneta von Krummesse, während die vier andern, nämlich Christoph II. auf Fistehl, Heinrich IV. auf Ibden, Reinhold III. auf Tadolino und Fabian I., aus der zweiten Ehe mit Gertrud von Tiesenhausen stammen.

Die fünf Brüder theilten sich 1547, und Christoph trat das Stammgut an. Die andern Brüder behielten sich aber nicht nur das Recht der gesammten Hand zu demselben, sondern auch den Titel „von der Vistehl" vor.

Fromhold erhielt 1548 seinen Erbantheil aus Fistehl mit 4000 Mark ausgezahlt und kaufte 1555 das Gut Gilsen von Johann Spenkhausen für 11,000 Mark, welcher Kauf am Freitage nach Oculi (13. März) 1556 von dem Erzbischof Wilhelm von Brandenburg bestätigt wurde.

Uasden und Madditen waren ein paar Sissegal'sche Dörfer, die Heinrich II. von Ungern (B 33) Ao. 1500 an Friedlich Plater verkauft hattet Johann Plater, Friedrich's Sohn, der Christoph's II. von Ungern (B 47) Tochter Barbara geheirathet, bewirkte, daß für diese Dörfer das Recht der Gesammthand förmlichst aufgehoben wurde. Fromhold von Ungern, von Christoph II. und dessen Brüdern Heinrich IV. und Reinhold III. sowie von deren Oheim, dem alten Jürgen von Ungern von der Fistehl, der Assoten besaß (B 36), zum Bevollmächtigten aller Gebrüder von Ungern von der Vistehl ernannt, reiste 1561 nach Speier, um dort vor dem Reichskammergerichte allen Ansprüchen an benannte Dörfer zu entsagen.

Fromhold von Ungern pfändete 1570 das Gut Lubey im Ksp. Lösern für 2000 Mark von Georg von Tiesenhausen, cedirte dasselbe später an G. Tolke und starb vor 1589.

Er heirathete Magdalena von Tiesenhausen.

1. Heinrich VII. von der Fistehl, gest. 1617, s. B 63.

2. Fromhold II. auf Gilsen, gest. 1602, s. B 64.

B 47. Christoph II., Heinrich's III. (B 35) Sohn, auf Fistehl, gest. 1583.

Christoph II. war der älteste Sohn Heinrich's III. aus dessen zweiter Ehe mit Gertrud von Tiesenhausen, die als Wittwe am 19. Mai 1546 mit Johann Plater Streuländereien austauschte und die Gränzen reguliren ließ. Christoph verklagte am 17. Mai 1545 den Hermann Moer wegen 2 Bauern vor dem Harrisch - Wierischen Rathe, trat 1547 Fistehl an und zahlte 1548 seinem Stiefbruder Fromhold Ungern dessen Erbantheil aus.

Auch war er am 31. Mai 1559 Zeuge, da Dorothea Virx ihre Erbstätte auf dem Dom zu Reval an Ewert Delwich verkaufte.

An den Verhandlungen zwischen dem Erzbischof Wilhelm und dem Könige von Polen Sigismund August nahm er Theil und wird als Zeuge bei einer Vereinbarung in Riga am 15. September 1559 und der Bestätigung derselben am 15. Februar 1560 genannt.

Seinem Schwiegersohn Johann Plater von Weißensee verkaufte er mehrere Streuländereien und regulirte die Gränzen mit ihm. Wie verwickelt diese waren, davon zeugt der Vertrag, den Christoph und J. Plater trotz aller obigen Regulirungen noch am 3. November 1573 über das gegenseitige Hölzungsrecht abschließen mußten.

Damals war Christoph von Ungern königlich polnischer Rath des überdünischen Fürstenthums und befand sich am 24. Juni 1577 in Riga, wo er den Erbvergleich zwischen Elisabeth von Ungern, Tochter Johann's VII. (A 55), des Otto Grothus auf Ruhenthal Wittwe, und ihren Kindern unterschrieb.

Von Riga begab er sich auf das der Familie Tiesenhausen gehörende Schloß Erla, von wo er am 12. August seinem Sohne Christopher meldete, daß Fromhold von Plettenberg (vielleicht sein Schwager) zu ihm gekommen, aber mit den beihabenden Russen nach der Berson gezogen sei. Die Besatzung von Erla hatte sich dem Herzoge Magnus angeschlossen und, als nun am 28. August der Großfürst vor dem festen Hause erschien, wurden ihm bereitwillig die Thore geöffnet. Dessen ungeachtet ließ der Sieger 12 Edelleute und andere redliche Männer jämmerlich niedersäbeln und hinrichten.

Christoph von Ungern scheint vorher Erla verlassen zu haben und so dem drohenden Ungewitter entgangen zu sein, da er aber 1583 in den Verdacht gerathen war, daß er schwedisch gesinnt sei, ließ ihn Stephan Bathory ob crimen perduellionis enthaupten und vergab Fistehl an den Truchseß (dapifer) Andreas Wolsky.

Christoph II. heirathete Maye von Plettenberg.

a. Barbara, heirathete Johann Plater auf Weißensee, der 1573 Mannrichter des überdünischen Fürstenthums war.

1. Christopher jun. Er war 1577 Hofjunker des Herzogs G. Kettler von Kurland; weiter ist von ihm Nichts bekannt.

B 48. Heinrich IV , Heinrich's III. (B 35) Sohn, auf Ibden. gest. 1603.

Als der Domherr und Kellner der Kirche zu Riga Augustinus von Gethelen dem Schloßherrn zu Fickel Otto von Uexkull seine Geschichte der Familie Uexkull zusandte, war der Ueberbringer der alte, d. i. vor-malige, Landknecht und Diener des Domherrn, Heinrich von Ungern, welches kein anderer als dieser gewesen sein kann.

Nachdem Heinrich 1547 seinem Bruder Christoph Fistehl überlassen hatte, beabsichtigte er, da sich das Gerücht von kriegerischen Bewegungen in Deutschland verbreitet hatte, sein Vaterland zu verlassen und auf Seiten der Evangelischen Dienste zu nehmen. Der Bischof Johannes gab ihm ein Empfehlungsschreiben vom 26. August 1549 an den bekannten Landsknechtführer Georg von Holle, den er bat, ihm und Otto Uexkull, Otto's Sohn von Kicke!, zur Erreichung ihres Zweckes behilflich zu sein. Ob und wie lange Heinrich in Deutschland gedient habe, ist nicht bekannt; wahrscheinlich trat er in Herzog Magnus Dienste, da dieser ihm schon 1569 das Gut Ibden zu Lehn gab. In demselben Jahre beerbte Heinrich seiner Mutter Bruder Fromhold von Tiesenhausen.

Wahrscheinlich war Heinrich 1559 ins Vaterland zurückgekehrt; denn 1561 bevollmächtigte er seinen Stiefbruder Fromhold I., vor dem Reichstammergerichte zu Gunsten des Johann Plater dem Rechte der gesammten Hand auf Nasden und Madditen zu entsagen.

In den nun folgenden 30 Jahren scheint Heinrich in Zurückgezogenheit auf Ibden gelebt zu haben, denn erst 1591 hören wir wieder etwas von ihm. Der König Sigismund III. bestätigte nämlich in diesem Jahre ihm, seiner Frau und zahlreichen Familie 3 Haken Landes, die zu dem verfallenen Gute des Herkules de Rosettis gehörten.

Als Heinrich's Neffe, Heinrich III. (B 63), Fromhold's Sohn, das Stammgut Fistehl am 10. December 1592 wieder erworben hatte, cedirte ihm Heinrich IV. am 1. Juni 1599 seine Rechte an dasselbe für 4000 Mk., die er seinen minderjährigen Söhnen Fromhold III. und Jürgen XIII. (B 65. 66) einst auszahlen sollte. Ueberdies nahm Heinrich VII. seinen Vetter Jürgen XIII. zu sich und versprach, ihn versorgen, kleiden und erziehen zu lassen.

In demselben Jahre war Heinrich IV. vor der polnischen Revisionscommission und bewies sein Besitzrecht auf Ibden, welches Gut ihm Herzog Karl auf Södermanland, der spätere König Karl IX. von Schweden, confirmirte; denn Heinrich IV. trat wie viele seiner Landsleute zu den Schweden über, als der Krieg zwischen Polen und Schweden ausbrach, und begleitete Karl Karlsson Gyllenhjelm auf seinem Zuge an die Düna.

Im Juni 1601 wollte dieser den Schwedischen, die vom Städtchen Kokenhusen ans das Schloß belagerten, aber selbst wieder eingeschlossen und in große Noth gerathen waren, Entsatz bringen. Er zog deshalb von Erla her mit etwa 2000 Reitern und ein Paar tausend Fußtruppen, gut und schlecht (quad), 16 Feldstücken und gegen 300 Wagen mit Nachfuhr nach Kokenhusen zu. Aber am 13. Juni kam ihm Karl Chodkiewitz, Starost von Samaiten, mit Kosaken und Spießreutern eine Viertelmeile von Kokenhusen unter Augen gerückt. Die Kosaken, welche ins Treffen voranritten, wurden zwar zurückgeschlagen, und als Chodkiewitz mit den Spießreutern nachfolgte, hinderten ihn besagte seine Kosaken gar sehr, da sie bei ihrer Flucht ihm in die Ordnung drungen. Doch er setzete ritterlich hindurch und tapfer zu in den schwedischen Haufen, daß ihnen bald der Muth entfiel. Die Vornehmsten, nämlich die Lifflander, wurden geschlagen und getrennt, auch die Rittmeister Hermann Wrangell und Hinrich von Ungern gefangen. Da wars geschehen! Wer zu Busch laufen konnte, der lief; aller Troß und die Wagen mitsammt den Feldstücken blieben im Stiche. Freilich wurden auch vornehme Leute von der Littauer Seite geschlagen und verwundet. Die Schweden im Städtchen Kokenhusen haben sich darauf ergeben müssen und sind alle mit Ausnahme weniger von den feindlichen Kriegsleuten in die Düna gedrängt oder niedergehaunen worden.

Heinrich von Ungern wurde nach Littauen geführt, doch gelang es ihm zu entfliehen; er ging über Hapsal nach Reval, wo er 1603 als treuer schwedischer Mann starbt.

Er heirathete:

Judita Lewenhusen (Leuhusen), die 1591 lebte und zahlreiche Nachkommenschaft hatte.

1. Fromhold III., 1599, s. B 65.

2. Jürgen XIII., 1599, s. B 66.

a. Katharina, gest. vor 1604. Sie war verlobt mit Wilhelm Grönewald, Jürgen's Bruder, der auch 1604 todt war.

B 49. Reinhold III., Heinrich's III, (B 35) Sohn, auf Tadolino. 1597.

Reinhold cedirte ebenfalls seinem Bruder Christoph II. 1547 das Gut Fistehl und besaß 1555 einen Hof im Kirchspiele Pernigel. Auch er bevollmächtigte 1561 seineu Stiefbruder Fromhold I. wegen Nasden und Madditen und beerbte, gleich seinem Bruder Christoph II. und Heinrich IV., 1569 seinen Mutterbruder Fromhold von Tiesenhausen.

Den Erbvertrag der Elisabeth von Ungern, Johann's Tochter (A 55), Wittwe des Otto Grothuß auf Ruhenthal, unterschrieb er zu Riga am 24. Juni 1577.

Nachdem Livland sich Polen unterworfen hatte, trat Reinhold in polnische Dienste und heirathete Emilie Oginska, die Tochter des Landkämmerers von Troki, Fürsten Bohdan Oginsky, die ihm das Gut Tadolino zubrachte, welches in der Woiwodschaft Witebsk lag.

Als sein Neffe Heinrich VII. von Ungern 1592 das Gut Fistehl zurückerhalten hatte, cedirte ihm Remhold Ungern am 5. October 1593 seine Rechte an Fistehl für 10,000 Mark (polnische Gulden?). Am 20. December 1597 vereinbarten sich beide Contrahenten dahin, daß diese Summe binnen 6 Jahren auszuzahlen sei.

Er heirathete:

Emilie Fürstin Oginska zu Tadolino, Tochter des Fürsten Boh-dan Oginsky.

1. Jan (Johann) X., gest. 1641, s. B 67.

B 50. Fabian I., Heinrich's III. (B 35) Sohn, 1547.

Fabian I. muß jung gestorben sein, denn er wird mit seinen Brüdern nur bei der Erbtheilung 1547 genannt, kommt aber weder 1561 noch später unter ihnen vor.

B 51. Reinhold IV., Jürgen's V. (B 36) Sohn, auf Assoten, gest. 1607.

Jürgen V. von Ungern auf Assoten hatte aus jeder seiner drei Ehen einen Sohn hinterlassen, nämlich Reinhold IV., Georg VIII. und Heinrich VI., von denen nur der älteste männliche Erben hatte.

Reinhold besaß schon am 15. März 1544 das väterliche Gut Kattentack, welches er an Otto Uexkull von Kirkota verkaufte. Von der Kaufsumme war ihm Otto Uexkull am 24. Juni 1546 noch einen Theil schuldigt Er trat 1575 das im Kreuzburg'schen belegene Gut Assoten an, welches ihm am 5. Mai 1596 vom Könige Sigismund III. confirmirt wurde. Am 12. October 1598 zahlte er seinem mündig gewordenen Bruder Heinrich VI. die demselben vom Vater testamentlich bestimmten 6000 Mk. aus, deren 6 1/2 auf einen deutschen Thaler gingen.

Nach der Musterung zu Oberpahlen 1599 mußte Reinhold Ungern zwei Mann zum Roßdienste für Assoten stellen; auch war er 1599 bei der polnischen Revision zugegen.

Als im Jahre 1600 der Krieg zwischen Polen und Schweden entbrannte, trat Reinhold von Ungern zu den letzteren über und mußte 1602 beim Zurückweichen derselben sein Gut Assoten verlassen, welches von den Polen confiscirt und dem Woiwoden Korffen gegeben wurde. Reinhold aber erhielt von der Krone Schweden das Gut Hohenfors in Finnland, wo er 1607 starbt.

In dem Processe, den sein Großsohn Reinhold V. von Ungern (B 81) zur Wiedererlangung Fistehl's 1665 mit Arend Aderkas führte, bemühte sich derselbe zwar nachzuweisen, daß sein Großvater, unser Reinhold von Ungern zu Assoten, derselbe Reinhold gewesen sei, mit dem Heinrich VII. von Ungern (B 64) am 20. December 1597 den Erbvertrag wegen Fistehl abschloß. Aber wir müssen hier den Angaben seines Gegners mehr Glauben schenken, weil dieser im Besitze der Fistehl'schen Brieflade war und demnach unsere Genealogie besser kannte als Ungern selbst.

Aderkas weist nämlich schlagend nach, daß Heinrich VII. von Ungern sich mit seinen Vaterbrüdern (B 48. 49), d. h. mit den Brüdern des enthaupteten Christoph II. (B 47), abgefunden habe, denen das Näherrecht auf Fistehl zustand, nicht aber mit dem Vetter derselben, d. h. mit unserem Reinhold von Assoten, dessen Ansprüche auf Fistehl erst geltend gemacht werden konnten, wenn die sämmtliche Nachkommenschaft Heinrich's III. von Ungern (B 35) zu Fistehl erloschen war.

In gleicher Weise unbegründet ist die Angabe, daß Reinhold v. U. Fromhold's (B 46) Sohn und Heinrich's (B 53) Vater gewesen sei und Anna von Kersbrock, Johann's Tochter, geheirathet habe.

Er heirathete:

1) Kunna (al. Anna) von Lode.

a. Agneta, supplicirte für ihren Mann am 17. October 1612, lebte als Wittwe 1650 auf Thomel und am 13. Juli 1657 auf Ropaka.

Sie heirathete Heinrich Schulmann, Landrath in Oesel, Herrn auf Thomel und Ropaka, der auf den Verdacht eines Einverständnisses mit den Schweden und eines angestifteten Aufruhrs vom Statthalter am 17. October 1612 zum Tode verurtheilt und 1613 in Kopenhagen hingerichtet wurde.

2) Elisabeth von dem Berge, Tochter Robrecht's von dem Berge zu Heiden und der Elisabeth Schoping, Dietrich's Tochter auf Bornsmünde.

1. Fabian III. auf Hohenfors, starb c. 1623, s. B 68.

2. Georg und

3. Christoph.

Diese drei Brüder, von denen Georg und Christoffer bisher ganz unbekannt waren, hatten sich von Hans Blankenfeld bereden lassen, mit ihm nach Rußland zu ziehen. Als derselbe aufgegriffen und hingerichtet wurde, geriethen sie in große Noth und sahen einer gleichen Strafe entgegen. Der Kriegsobrist in Livland Andreas Lennertson Torstenson (gest. 17. September 1605) legte im Februar 1603 bei Herzog Karl Fürbitte für sie ein und verschaffte ihnen Mittel zur Ausrüstung. Sie scheinen dann den schwedischen Fahnen gefolgt zu sein.

B 52. Georg VIII., Jürgen's V. (B 36) Sohn, von Assoteni, Herr auf Kawast, 1595.

Georg's Vater, der 1575 sein Testament machte, bestimmte ihm darin 6000 Mark, die ihm sein Bruder Reinhold IV. in bestimmten Terminen auszahlen sollte. Er erhielt 1568 als Fähnrich in Kurland ein Zeugniß, daß er sich unter Wilhelm Fürstenberg fleißig, getreulich und redlich erzeigt habe, und war am 24. Juni 1595 Beisitzer des Manngerichts zu Mosel in Wierland.

Nach Johann's III. Tode (gest. am 17. November 1592, beerdigt zu Upsala am 1. Februar 1594) fertigte die ehstländische Ritterschaft eine Deputation nach Stockholm ab, die dem neueu Könige zum Regierungsantritte Glück wünschen, der Krönung beiwohnen und um Bestätigung der Privilegien bitten sollte. Es waren die Landräthe Dietrich Stryck von Mönnigkorb, Ewert Delwich von Toal, Dietrich Fahrensbach von Heimar, der Ritterschaftshauptmann Tönnis Maydell von Wredenhagen, Johann Rosen von Sonorm und der Secretär Moritz Brandis, die am 6. September 1593 in Stockholm ankamen. Sigismund III. traf erst am 30. September ein; die Krönung verzog sich wegen langer Verhandlungen mit Herzog Karl und den Reichsständen bis zum 19. Februar 1594, und erst am 10. April confirmirte der König die Rechte der Ritterschaft, worüber am 11. April ein Dokument ausgestellt wurdet

Als die Abgesandten aus Schweden zurückkehrten und über ihre Reise berichteten, erklärte die Ritterschaft durch Georgen von Ungern am 27. Juni, daß sie bereit sei, die Unkosten zu tragen und deshalb auf jedes Pferd des Roßdienstes (15 Haken) eine Steuer von 7 Rth. und 1 Ort (1/4 Rth.) gelegt habe. Georg von Ungern hatte damals ein Gut im Ksp. Haljal, für welches er 7 Rth. Zahltet.

Er heirathete Barbara Wrangell.

a. Anna, heirathete Johann von Rosen auf Roop und Maart. Anna hatte als Jungfrau vom 7. Juli 1618 einen Streit mit Künne Ermes, den ihr Vaterbruder Heinrich VI. (B 53) auszugleichen beauftragt wurde..

B 53. Heinrich V!., Jürgen's V. (B 36) Sohn, von Assoten, gest. 1630.

Heinrich war der jüngste Sohn des sehr alten Jürgen V., und da er 1575 noch unmündig war, fällt sein Wirken in eine Zeit, in welcher sich die Herrschaft der Schweden in Ehstland schon völlig befestigt hatte. Als er mündig geworden, zahlte ihm sein Bruder Reinhold IV. am 12. October 1598 seinen Erbantheil von 6000 Mark aus, und überdies behielt sich Heinrich auch den Titel „von Asssoten" vor, den er bis an sein Ende fühlte.

Auch Heinrich von Ungern floh die Polenherrschaft in Livland, ließ sich in Ehstland nieder, war 1612 Zeuge beim Verkauf von Angern und heirathete Judith von Twiewelen oder Zweifeln, die Wittwe des Jakob Ermes, der das Gut Wakkifer im Leal'schen in Pfandbesitz gehabt hatte.

Am 7. Juni 1613 confirmirte König Gustav Adolf der Frau Judith diesen Pfandbesitz, und am 20. Juni 1617 erhielt Heinrich die Konfirmation auf seine und seiner Frau Lebzeiten für die ihm schon früher verbrieften 16 wüsten Haken Landes in Kattkull (St. Simonis), im Wesenberg'schen Gebiete belegen, nebst den Dörfern Nufer (Nafer?), Koukina und Ladisfer (l. Eddifer) mit einer Mühle. Es war dies das Gut Eddifer, jetzt Münkenhof, zu welchem noch jetzt das Dorf Nawerre und das Gesinde Eddara gehört.

Von 1617 bis 1623 war Heinrich von Ungern zu Assoten Mannrichter in der Wiek, wurde 1624 Landrath des Fürstenthums Ehsten in Livland und 1625 Mitglied einer Commission zur Revision der Rechte der Gutsbesitzer, die in Riga und anderen Orten Livlands tagte.

Als Zeuge und Schiedsrichter fungirte er sehr häufig bei verschiedenen Gelegenheiten, z. B. bei der Vereinbarung zwischen Johann von Ungern (A 75) und Katharina v. Zweifeln, Georg's v. Ungern (A 74) Wittwe, am 10. Januar 1595". Der Statthalter Moritz Graf Lejonhufwud ersuchte ihn am 5. Februar 1602, dem Reinhold von Lode bei seiner Forderung an Elina Stalarm, Wittwe des sel. Nikolai Rask, behülflich zu sein, und am 7. Juli 1618 trug ihm der Statthalter Gabriel Oxenstierna auf, den Streit zwischen den adelichen Jungfrauen Könne Eremeß und Anua von Ungern zu entscheiden. Bei dem öffentlichen Gerichtstage, der am 27. Juni 1620 in der großen Gildestube zu Reval gehalten wurde, war er als Mannrichter der Wiek mit seinen Beisitzern und zwei Hakenrichtern beauftragt, die Ansprüche des Hans Kniper an Wolmar von Ungern (A 76) wegen der Erbschaft von Taibel zu untersuchen und zu entscheiden. Ferner hatte er am 26. Mai 1622 einen alten Bauern aus Linden wegen der Gränze gegen Weißenfeld zu verhören und am 10. Juli 1624 unterschrieb er die Vereinbarung Otto's v. Ungern (A 72) mit seinem Schwager Reinhold von Lieven auf Parmel wegen Linden.

Noch 1627 stellte er ein Zeugniß über die Gränzen von Waddimois und Pedua aus. scheint sich aber dann zurückgezogen zu haben und spätestens 1630 gestorben zu sein, da in diesem Jahre seine Wittwe, Anna von Ungern für 50 Herrendaler ein Erbbegräbniß im Chor der Schloßkirche zu Hapsal kaufte, in welchem sie ihn beisetzen ließ. Wahrscheinlich wurde er vom Tode überrascht, denn sonst würde er nicht verabsäumt haben, sich seine Pfandgüter auf die Lebenszeit seiner zweiten Frau confirmiren zu lassen, daher sie in bittere Noth gerieth.

Da er aus jeder Ehe nur eine Tochter hinterließ, zog die Krone Wakkifer ein, doch wurde Gilsen später seinem Schwiegersohne Ewold Emmerich von Patkull confirmirt.

Heinrich's Gemahlinnen waren:

1) Judith von Twieveln (Zweifeln), Tochter des Dionysius
v. Tw. und der Margarethe von Overlack.

a. Anna, heirathete Jakob von der Pahlen auf Dickeln.

Sie erbte 5000 Rth. von ihrer Mutterschwester Katharina von Twieveln, die 1602 freien Unterhalt auf dem Schlosse zu Hapsal, dann in Wästeras erhalten hatte und 1618 mit einigen Höfen in Schweden belehnt wurde. Als Wittwe hatte sie 1664 eine Verhandlung vor dem Oberlandgerichte über einen Krug bei der Kirche von Ampel und 1667 einen Streit mit Georg von Stahlen (auf Tois?) wegen Zerhauung von Balken und anderer Gewaltthätigkeiten.

2) Am 9. Februar 1611 heirathete er Anna von Ungern, Tochter Fromhold's III. v. U. auf Gilfen (B 64) und der Anna Gutslev. Nach dem Tode ihres Mannes heirathete sie in zweiter Ehe 1634 am 2. März den schwedischen Rittmeister Ewold von Patkull auf Kegeln, Potzen (Posendorf?), Kudum und Hohenheyde, welcher 1637 starb. Sie lebte noch 1666, da sich ihr Schmiegersohn E. E. v. Patkull wegen seiner Ansprüche an Fistehl auf ihr Zeugniß berief.

b. Maria Elisabeth. Sie heirathete den Rittmeister Ewold Emmerich von Patkull, dem die Königin Christinn 1635 und 1645 Gilsen confirmirte.