A 2. Rudolf I. de Ungaria auf Sissegal, 1282.
Dieser Ahnherr steht in unsern Stammtafeln als Alexander Rudolf verzeichnet. Aber abgesehen davon, daß in seiner Zeit nur ein Taufname gebräuchlich war, kommen diese beiden Namen, die wohl durch ein Komma zu trennen sind, nur in der Urkunde von 1277 vor, während er sonst nur Rudolphus de Ungaria genannt wird. Demnach gehört jener Alexander nicht hierher.
Rudolf vereinbarte sich 1274 mit Bruder Ernst von Raßburg, der von 1274 bis 1278 Ordensmeister war. Er untersiegelte außerdem als Vasall der Kirche Riga und als Zeuge 1277 einen Lehnsbrief des Erzbischofs Johann von Lüne und 1282 eine Urkunde des Fürsten Wiz-slaus von Rügen, worin dieser der Kirche zu Riga das höchste Gericht in den ihr von seinen Vorfahren verliehenen Gütern schenktet Nach dem alten Stammbaum war seine Gemahlin eine von Kuddelin.
War er nun ein Sohn oder ein Bruder des Johannes von Ungern, der 1262 und 1269 untersiegelt hat? Obgleich es nicht ausdrücklich erwähnt wird, wird er doch Besitzer der Güter seines Vaters im Gebiete von Sissegal gewesen sein und dieselben seinen Söhnen hinterlassen haben.
Seine Söhne waren Johann II., Rudolf II. und vielleicht auch Martin, s.A, 3. 4 und 4a.
A. 2a. Dietrich Thidericus de Ungaria, 1286,
Vielleicht war er Johann's Sohn, A1.
Er war 1286 in Riga und schuldete dem Hermann von der Müh- len, de Molendino, ein Schiffpfund Wachs in einem Stücke, welches er zu Ostern 1287 zu bezahlen versprach.
Nur in dem ältesten Schuldbuche von Riga finden wir seinen Namen mit dieser Notiz erwähnt. Da in den Angaben des Schuldbuches die Zahl der Jahrhunderte nicht überall hinzugefügt ist, kurz vorher aber eine in's Jahr 1338 gehörende Schuldverschreibung sich aufgezeichnet findet, so ist Dietrich in das Jahr 1386 unter A9 verlegt, was zu berichtigen ist.
Die Güter der Familie von Ungern im Gebiete von Sissegal waren sicher zu jener Zeit reich an Wäldern, daher Dietrich wohl auch im Stande gewesen sein wird, seine Schuld in natura abzutragen. Im alten Livland war jeder Waldbesitzer zugleich Bienenzüchter, weil vorzüglich die Honig-bäume dem Walde Werth verliehen.
A 3. Johannes II. de Ungaria auf Sissegal, 1325.
Wahrscheinlich waren die Brüder, Johannes II. und Rudolf II. Söhne Rudolf's I., s. A 2.
Das riga'sche Schuldbuch giebt über Johannes die wichtige Notiz, daß er in Riga ein Haus besessen habe, was in jenen Zeiten wohl auch für ritterliche Geschlechter nothwendig sein mochte. Ihm hatte nämlich der Bruder seiner Frau ein Erbe in der Stadt cedirt, doch bestimmte der Rath 1393, daß er es nicht verkaufen oder vertauschen dürfe, ehe er die Söhne des Rathsherrn Dovinc wegen des ihnen verkauften Ackers sicher gestellt habe. Wegen einer Schuld verpfändete er 1305 sein Haus, und seine nächsten Verwandten, Gerhard von Ungern und Johann Institor übernahmen die Bürgschaft für ihn. Die Brüder Johannes und Rudolf untersiegelten 1306 als Zeugen den Kaufbrief von Pürkel, welches Johann Ostinghausen von Berthold Walm kaufte.
In jener Zeit wurde Livland von häufigen Einfällen der heidnischen Littauer heimgesucht, während der Brand Riga's 1293, sowie Hunger und Pest von 1315 — 17 die Widerstandskraft der Deutschen schwächtet Der Erzbischof Friedrich von Riga aber, statt sich seiner Heerde anzunehmen, saß schon seit Jahren am päpstlichen Hofe in Avignon,, wo er die Einkünfte seiner Pfründe verzehrte und den Orden verklagte.
Das Domkapitel zu Riga und der Adel des Erzstiftes sah sich daher veranlaßt, mit dem Ordensmeister Gerhard von Jorke am 23. April 1316 zu Segewold ein Schutz- und Trutzbündniß abzuschließen, bei dem die Ritter Johann von der Pahlen, Woldemar von Rosen, Johann und Rudolf von Ungern nebst den Vasallen Johann von Uerkull und Johann von Ostinghusen als Bevollmächtigte des Adels zugegen waren. Dieses Bündniß schien dem Papst Johann XXII. für die Bischöfe Livlands so nachtheilig zu sein, daß er dasselbe 1317 bei Strafe des Bannes aufhob. Die geistlichen Herren des Kapitels fügten sich diesem Befehle, nicht aber der Adel, der von dem theuer beschworenen Bunde mit dem Orden nicht lassen wollte. Während nun der Papst am 23, Februar 1318 Delegirte des Ordens und Adels nach Avignon citirte und der Erzbischof dort mit ihnen vor dem päpstlichen Stuhle haderte, setzte sich der Orden in den Besitz des Erzstiftes, so daß Friedrich, als er endlich nach Riga zurückkehrte, sich auf die Mauern der Stadt beschränkt sah. Auf seine Bitte hob der Papst am 10. Februar 1324 nochmals den Bund förmlich auf. Als ein Theil des Adels ihm nicht gehorchte, that der Erzbischof endlich am 4. April 1325 den Orden, die Gebrüder Ungern und die anderen Anhänger des Ordens in den Bann.
In dem entfernten Livland aber scheint diese eigenmächtige Excommu- nication nicht sehr beachtet worden zu sein, wenigstens finden wir, daß der mit dem Bannfluche beladene Ritter Rudolf von Ungern am 9. Februar 1326 von dem Vogte, dem Rathe und der Gemeinde zu Riga zum Schieds-richter in ihrem Streite mit dem Domkapitel wegen der Stiftspforte ernannt wurde. Der Spruch fiel zu Gunsten der Stadt aus, das Kapitel aber appellirte an den Bischof von Dorpat, der die Sache dann allendlich ver-glich. Von dieser Zeit an verschwindet der Name des Johann von Ungern aus den Jahrbüchern.
A4. Rudolf II., Rudolf's I. Sohn, auf Sissegal, 1306. 1328.
Schon im Jahre 1288 wird er im Schuldbuche von Riga als Rolekin, Rolav's Sohn, genannt, indem er nebst Woldemar von Lennewarden dem Herrn Helmich 8 1/2 Mark schuldig war. Damals mag er noch jung gewesen sein, da sein Vorname in der Diminutivform gebraucht wird. In-dessen muß er doch damals schon verheirathet gewesen sein, da sein Sohn Gerhard 1303 mündig war..
Mit seinem Bruder Johannes zusammen unterschrieb er 1306 den Kaufbrief von Pükel und das Bündniß 1316, daher er auch mit ihm nach Rom citirt und 1325 in den Bann gethan, aber bald nachher zum Schieds-richter zwischen der Stadt Riga und dem Domkapitel erwählt wurde, wie unter A3 berichtet ist.
Am 15. September 1327 vertheidigte er nebst dem Bischof von Reval und anderen Geistlichen und Rittern sich und den Orden gegen die harten Beschuldigungen des Erzbischofs, als hätten sie Kirchen geplündert und die Sitten verdorben.Am 15, Juni 1328 schloß der Ordensmeister Reymer mit dem Bischof von Oesel einen Vertrag ab, nach welchem der Orden ans den vierten Theil der Güter in der Wiek verzichtete, deren Besitzer erblos verstorben waren. Die Urkunde hat der Ritter Roland von Ungern als Zeuge mit unter-siegelt.
Rudolf von Ungern scheint ein rauher, unbeugsamer Gesell gewesen zu sein, aber ein Mann, der Wort und Handschlag hielt. Dies mag ihm die Achtung seiner Zeitgenossen verschafft haben.
Da er eine goldene [mit Gold verziertes Rüstung zu tragen pflegte], ward er der goldene Ritter, eques auratus, genannt, welchen Ausdruck Brotze übersetzt: Ritter vom goldenen Sporn. In späteren Zeiten war es freilich gewöhnlich, daß alle Ritter goldene (vergoldete) Sporen trugeu. Nach alten Bildwerken legte beim Ritterschlage der Lehnsherr oder ein angesehener Ritter dem zu Ehrenden selbst den Gürtel (cingulum) um, und zwei Knappen befestigten an seinen Füßen die Spuren. Ueber das Material derselben ist aus früheren Zeiten Nichts bekannt und jedenfalls die Anwendung des Goldes auf den höheren Adel des 15. und 16. Jahr-hunderts einzuschränken.
Nach dem alten Stammbaum war seine Gemahlin eine Walpot von Bassenheim.
Seine Söhne waren Gerhard und Henning, s. A 5. 6.
A4a. Martin, Rudolf's I. Sohn (?), 1320.
Vielleicht war er ebenfalls ein Sohn Rudolf's I. oder auch Dietrich's, s. A2 und 2a. Er wird nur als Zeuge bei einer Verhandlung am 23. August 1320 zwischen dem Bischof Hartung von Oesel und dem Ordensmeister Gerhard von Jork genannt.
A5. Gerhard i., Rudolf's II. Sohn, auf Pürkel, 1803. 1339.
Er ist schon beim Jahre 1305 als Bürge für seinen nahen Ver- wandten, wahrscheinlich Oheim, Johann II. genannt worden, und fchon 1303 bürgte für ihn Johannes Krämer (lnstitor) wegen einer Schuld von 8 1/2 Mk. Noch 1338 wird er im Schuldbuch erwähnt, da ihm für eine Anleihe von 7 Mark die Hälfte eines steinernen Hauses in Riga verpfändet wurde.
Nach dem Tode seines Vaters wird er mit seinem Bruder Henning die Güter in Sissegal getheilt haben, kaufte aber 1334 noch Moisendorf und 1339 Pürkel, welches ihm 1350 vom Erzbifchof confirmirt wurde.
Nach dem alten Stammbaum war seine Gemahlin eine Mengden von Osthof, sein Sohn war Henning II.; vielleicht auch Johann III., sf. A8.7.
A6. Henning I., Rudolf's II. Sohn, auf Fistehl, 1346.
Er wird des goldenen Ritters Rudolf Sohn genannt und befaß Güter in Sissegal. Da er seine Güter dem Rechte der Gesammthand zufolge nicht an feine Tochter vererben durfte, fo verkaufte er 1346 seinem Ver-wandten Heuuing II. (H. 8) seineu Autheil an Sissegal, nämlich das Gut Fistehl und das Dorf Swirgelehne mit Consens des Richters, Ritters Wol-mar von Rosen.
Der Name seiner Gemahlin ist unbekannt.
Seine Tochter Elisabeth war verheirathet mit dem Ritter Heinrich von Lode, Erbherren auf Pöddes, Isen, Patt, Kechtell und Libell, der 1343 und 1347 König Waldemar's III. Rath, Waffenträger und Ge-sandter an König Magnus von Schweden und Norwegen gewesen ist.
A7. Johann III., Gerhard's I. Sohn (?), auf Kuikatz, 1385.
Der Verwandtschaftsgrad der bisher genannten Familienglieder konnte einigermaßen nach den alten Stammbäumen angegeben werden, über die bisher unbekannten Namen aber, die neuerdings in Urkunden aufgefunden sind, fehlt jede Angabe des Verhältnisses zu Henning II., dem Stifter der Hauptlinie. Die Nachkommen Johann's III. aber liegen uns in einer fest-gegliederten Reihenfolge bis zu ihrem Erlöschen vor. Dessenungeachtet ist es uns von großem Werthe, mit diesen Männern bekannt geworden zu sein, weil sie grade in der Zeit gelebt haben, wo in unseren Stammtafeln eine Lücke von 105 Jahren sich findet, in welche diese disjecta membra nach der Wahrscheinlichkeit eingeordnet sind.
Am 1. Januar 1366 kaufte der ehrbare Ritter Johann von Ungern von Henneke von Walmus das Gut Kuikatz, am Embach belegen, für 1400 Mark, die er ihm baar bezahlte.
Unter den Zeugen, in deren Gegenwart der Rechtshandel zwischen dem Erzbischof Johann von Sinten und dessen Vasallen Henneke Pitkver 1385 geschlichtet wurde, ist auch der tapfere Ritter Johann von Ungharn angeführt.
Johann III. von Ungern war der Stammvater der Linie von Kuikatz und Ellistfer, ob er aber von Johann II. oder Gerhard I. abstamme, ist unbekannt. Sein Sohn war Hans IV. auf Kuikatz, A10.
A8. Henning II., Gerhard's I. Sohn, auf Fistehl, 1346.
Von seinem Vater (A 5) erbte er dessen Antheil an Sissegal und kaufte 1346 von seinem Onkel Henning I. (A 6) das Gut Fistehl nebst dem Dorfe Swirgelene, so daß er wieder das ganze Sissegal in seinenursprünglichen Gränzen besaß. Nach dem alten Stammbaum war seine Gemahlin eine von Flemming.
Seine Söhne scheinen Wolmar l., Kobike und Otto I., vielleicht auch Jurian I. gewesen zu sein, s. A 11. 12. 13. 14.
A. 9. Dietrich von Ungern
gehört nicht, wie vermuthet wurdet in das Jahr 1386, sondern lebte 1286, daher schon oben unter A 2a über ihn das Bekannte mitgetheilt ist. Natürlich fällt mit dieser Berichtigung auch die Vermuthung, daß er Ju-rian's I. (A 14) Vater gewesen sei.
A10. Hans IV., Johann's III. Sohn, auf Kuikatz, um 1400.
Er war der Sohn des ehrbaren Ritters Johann III. von Ungern (A7) und ist uns nur durch seine Söhne bekannt. Zum Unterschiede von seinem alten Vater wurde er der junge Hans genannt.
Seine Söhne waren Johann V., Wilhelm I. und Klaus I.; vielleicht auch Georg II., s. A 15. 16. 17. 18.
A11. 12. 13. Wolmar I., Kobike und Otto I., um 1400.
V
Dieser Gewaltstreich brachte nicht nur die Stände Livlands, sondern auch den Kaiser und die Fürsten Deutschlands gegen den Orden auf, und der Hochmeister von Preußen hatte alle Hände voll zu thun, um den hier-durch hervorgerufenen Sturm zu beschwichtigen. Da nun der Adel des Erzstiftes, als deren Häupter Johann und Bartholomäus von Tiefen -hausen zu Bersohn, Kokenhusen und Erla erscheinen, sich standhaft weigerte, dem ihnen aufgedrungenen Erzbischof den Lehnseid zu leisten, fo geriethen sie deshalb 1395 mit dem Orden in Fehde, wurden besiegt und entwichen in das ihnen verbündete Stift Dorpat. Unterstützt von dem Bischof von Dorpat, schloß dann der erwählte Erzbischof Herzog Otto von Stettin am 5. März 1396 zu Dorpat ein Bündniß mit dem Fürsten Alexander (Witaut) von Littauen ab, welches Jurian von Unghern (A14), Knappe und Vasall der Kirche zu Riga, als Zeuge mit untersiegelte. Diesem Bünd-niß gegen den Orden traten auch der Herzog von Meklenburg und andere Fürsten bei. Der Orden aber verstand es, den Ausbruch des Krieges durch kluge Unterhandlungen und Geldspenden zu verzögern. Als die ihrer Güter beraubte Ritterschaft erkannte, daß sie auf ihre mächtigen Bundesgenossen sich nicht verlassen könne, einigte sie sich zu Segewold 1397 durch Ver-mittelung des Bischofs Heinrich von Braunsberg mit dem Orden dahin, daß sie sich dem Urtheilsfpruche von zwölf Schiedsrichtern unterwerfen wollte.
Am 12. July desselben Jahres erschienen demnach in Danzig vor den Schiedsrichtern als Bevollmächtigte der Ritterschaft des Erzstiftes: der Ritter Johann von Tiesenhausen, Heinrich Saltze und Wolmar von Un-gern, Knechte und Lehnsmannen der Kirche zu Riga.
Der Urtheilsspruch lautete dahin, daß der Adel dem Erzbischof Wal-lenrode gegen Rückerstattung seiner eingezogenen Güter den Lehnseid zu leisten habe; nur Kokenhuseu mußten die Gebrüder Tiesenhausen dem Erzbischof überlassen, wogegen er ihnen vollen Ersatz an Land und Leuten versprach und das Recht der Gesammthand verlieh..
Als Vollmachtsteller sind genannt: Kobike und Otto von Ungern,Ludecke und Gottschalk von der Pahlen, Heidecke Saltze, Tileke, Bode und Peter Aderkas und andere Knechte und Mannen der rigischen Kirche.
Der Erzbischof Johann von Wallenrode war auf dem Concil zu Kostnitz der erbittertste Feind des Johann Huß und seiner Lehre. Er erhielt für seine Beförderung Martin's V. zum Papste am 11. Juli 1418 das reiche Bisthum Lüttich und wurde zum Grafen von Leon er-hoben, starb aber schon 1419.
Ueber die Ehen der drei Brüder ist uns nichts bekannt. Wolmar's Söhne waren Merten I. auf Pürkel und Henning III. auf Fistehl, A19 und B20, vielleicht auch der 1405 in einem Testamente genannte Role, dessen Schwester an Woltmann verheirathet war.
Otto's I. Sohn war vielleicht Friedrich, A21.
A 14. Jurian (Jürgen) I. von Ungern. 1396.
Jürgen von Ungern war wohl auch ein Sohn Henning's II. und muß ein angesehener Mann gewesen sein, weil ihm die Ehre zu Theil wurde, dem Bündniß der Fürsten 1396 als Zeuge beiwohnen zu dürfen.
Da er als Vasall der Kirche zu Riga im Erzstifte ansässig gewesen sein muß und doch nicht gleich seinen Namens-Vettern (A11 -13) vom Orden vertrieben war, so liegt die Vermuthung nahe, daß Jürgen der Besitzer des festen Schlosses Pürkel gewesen sei, aus dem ihn der Orden nicht so leicht vertreiben konnte.
A 15. Johannes V., Hans' IV. (A 10) Sohn, auf Kuikatz, 1436.
Johann und Wilhelm, des seligen jungen Hans von Ungern Kinder, verlehnten 1436 dem Hans von der Heyden und dessen Brüdern zu ewigen Zeiten 3 1/2 Haken Landes, wogegen er ihnen Heeresfolge in allen Kriegs- und Leibesnöthen zu leisten hatte. Das Pferd und den Harnisch mußte, Heyden selbst besorgen, die Kost aber stellten die Lehnsherren. Gegeben im Hof von der Heiden am 24. October 1436.
Weiter ist von Johann V. nichts bekannt; er mag wohl älter gewesen sein als seine Brüder.
A16. Wilhelm I., Hans' IV. (A 10) Sohn, auf Kuikatz, 1452. 1479.
Nachdem Wilhelm mit seinem Bruder Johann (A15) zusammen Heidenhof 1436 verlehnt hatte, kaufte er von Dietrich von der Rope das 18 Haken betragende Dorf Ollette nebst dem (Lande des) Hans Pustmann und dessen Mannschaft für 1800 alte Mark rigisch, welchen Kauf der ehrwürdige Herr von Dorpat am 2. Februar 1452 confirmirte.
Ferner verkaufte Wilhelm am 6. Juli 1466 dem Kapitel zu Dorpat für 112 neue Mark und 2 Ferdinge, die Mark zu 7 Loth reinen löthigen Silbers gerechnet, eine ewige Rente von 6 Mark 3 Ferdingen jährlich. Als Pfand dafür versetzte er dem Kapitel aus seinem Dorfe Ouuygatz sieben Gesinde und zehn Haken Landes. Diese ewige Rente ist gestiftet worden von dem sel. Dompropste Wacke und von Sophie, des sel. Otto von Ixkull Wittwe, zu einer ewigen Messe in der Domkirche zu Dorpat, dreimal jährlich zu lesen für sie und ihre Eltern.
Endlich erschien Wilhelm am 30. April 1479 mit seinem ältesten Sohne Andreas (A 22) vor dem Bischof Johann von Dorpat und sagte aus, er habe seinem Sohne Andreas bei dessen Verlöbnisse nach Unterhandlung beiderseitiger Freunde 400 Mark zugesagt, die er in seinen jungen Jahren im Dienste erworben habe. Zu diesem Gelde habe ihm sein Sohn noch 600 Mark von seiner Frauen Mitgift geliehen. Diese 1000 Mark solle nun Andreas bei der einstigen Theilung mit seinen anderen Brüdern voraus-haben.
A 17. Klaus I., Hans' IV. (A 10) Sohn, auf Ellistfer, 1443. 1474.
Er war 1430 Zeuge bei einem Vergleich zwischen Gerd und Hans Soye.
Dann kaufte er 1443 von Hans Parenbeke den Hof Elstever oder Ellistfer nebst der Mühle und dem Dorfe Kulmever im Marien-Kirchspiele, den Dörfern Paepstfer, Hovenorm und Lomette mit der Krugstätte im Ecks'-schen und dem Dorfe Kokenarwe im Kotever'schen Kirchspiele belegen, im Ganzen 70 Haken betragend. Am 17. März 1443 wurde Klaus von Ungern von dem Bischof Bartholomäus von Dorpat mit diesem Be-sitze nach Mannrecht förmlich belehnt.
Bei einer Verhandlung über die Güter zur Wollust am 16. Februar 1474 zwischen Peter von Ixkull und Johann von der Brame war er Schiedsrichter..
Seine Gemahlin ist unbekannt.
Sein Sohn war Klaus II., s. A 24.
A 18. Georg II., Hans' IV. Sohn (?), 1457. 1478.
Vielleicht war er ein Sohn des jungen Hans von Ungern und ein Bruder Wilhelm's I. auf Kuikatz, A 10.
Er war Dompropst zu Dorpat und untersiegelte als Bevollmächtigter seines Kapitels am 11. Februar 1457 den Vertrag der Stände zu Wolmar.
Am 4. Mai 1478 trat ein Jürgen von Ungern, Domherr des Stiftes Oesel, als Zeuge auf. Sollte dieser identisch mit dem Dompropste gewesen sein? Die Vereinigung mehrerer Pfründen in einer Hand war sehr gewöhnlich.
A19. Merten I., Wolmar's I. (A 11) Sohn (?), auf Pünkel, 1458.
Erst mit Merten und seinem Bruder Henning III. (B 20) betreten wir auch für den Hauptstamm der Familie festen historischen Boden, denn aus den neuerdings veröffentlichten und sorgfältig durchforschten Urkunden ist es möglich geworden, die ununterbrochene Reihenfolge der Ahnen aller jetzt lebenden Zweige unserer Familie, deren Stammväter Merten und Henning sind, festzustellen.
Wenn es auch nicht ungewöhnlich war, daß Brüder lange in unge-theilten Gütern saßen, so mußte es doch jedenfalls sehr auffallend erscheinen, daß dieser gemeinsame Besitz bei den Brüdern Merten und Henning bis in ein Alter währte, wo beide schon Söhne hatten, die in vollem Mannesalter standen, wenn wir nicht annehmen dürfen, daß Pürkel ihnen erst später durch Erbschaft zugefallen sei, wie dieses bereits oben angedeutet ist. Dem-nach werden sich die beiden Brüder wohl nach ihres Vaters Tode in die Sissegal'schen Güter getheilt haben, weil sonst Merten seinem Vetter Friedrich (A 21) nicht zwei Sissegal'sche Dörfer hätte verkaufen können, wie er es 1453 that. Darauf erfolgte wohl die Erbschaft, und 1453 theilten sich die Brüder von Neuem so, daß Merten Pürkel und das im Sissegal'schen belegene Hohenheide, Henning aber das übrige Sissegal nebst dem Stamm-gut Fisthehl erhielt.
Als der Erzbischof Sylvester am 24. Juni 1452 zu Ronneburg dem Engelbrecht von Tiesenhausen das Schloß Erla conftrmirte, war Merten von Ungern als Zeuge zugegen. Auch untersiegelte er als bischöf-licher Rath den Brief Sylvester's, worin er den Kirchholmer Vertrag aufhob. Der Erzbifchof hatte nämlich am 30. November 1452 zu Kirch-holm dem Ordensmeister die halbe Gerichtsbarkeit über Riga abtreten müssen, fand sich aber dadurch beeinträchtigt, und am 7. April 1454 tödtete und vernichtete er zu Treiden den Vertrag, indem er zwei Exemplare des-selben zerschnitt, die Stücke ins Feuer werfen und zu Asche verbrennen ließ.
Am 25. Januar 1455 bestätigte der Erzbischof die Gränzregulirung zwischen den Ländereien des erzbischöflichen Schlosses Salis und den Dörfern des Schlosses Pürkel, welche Merten und Henning von Ungern gehörten.
In demselben Jahre ertheilte der Erzbischof Sylvester mit Consens seines Kapitels den benannten Brüdern das Privilegium der gesammten Hand in ihren Gütern, durch welches beim Aussterben einer Linie der nächste Verwandte der anderen Linie succedirte, und beim Verkauf eines Gutes die Familienglieder die Priorität zu demselben erhielten. Dieses Recht der gesammten Hand besaß die Familie Tieseuhausen bereits seit des Erz-bischofs Wallenrode Zeiten, auch die Familien Uexkull, Rosen und Ungern mögen schon damals damit begnadigt sein so daß es eigentlich hier diesen Brüdern nur confirmirt sein wird.
Als bald darauf dieser Erzbischof am 6, Februar 1457 zu Ronneburg seiner übrigen Ritterschaft das Recht der Gnade gab, welches dem harrisch-wierischen Erbrecht ähnlich war, ließen die Gebrüder Merten und Henning von Ungern ihren Söhnen Jürgen III, und Heinrich I. (A 25. B 26) dieses Recht der gesammten Hand confirmiren. Fünf Tage später, am 11. Februar, schlossen sämmtliche Stände Livlands mit einander einen zehn-jährigen Frieden zu Molmar ab und verbanden sich gleichzeitig zur gemein-samen Abwehr gegen alle auswärtigen Feinde. Diesen Vertrag versiegelten unter Andern auch Georg II. von Ungern, Dompropst zu Dorpat, sowie Merten und Heinrich I. (A18. 19. B 26) als Bevollmächtigte der Ritter-und Mannschaft des Stiftes Riga.
Am 7. Mai 1458 erbte Merten von Ungern von Kersten von Rosen 150 Mark und die Frau des Detlev von Ungern 20 Mark.
Merten's Gemahlin war laut Stammbaum Margaretha Orges von Rutenberg. Ihr Vater wird in der schwed. Stammtafel Johann, ein Bruder des Ordensmeisters Cysse von Rutenberg (1424-35) genannt; ihre Mutter Elisabeth von Rosen, Tochter Kersten's v. R. auf Hochrosen und Ropen-hof, Stiftsvogts und Raths.
Sein Sohn war Jürgen III., s. A 25, vielleicht auch Detlev, s. A 25 a. Seine Tochter heirathete Friedrich Schwarzhof.
A 20. Henning III., Wolmar's I .(A 11) Sohn, auf Fistehl, 1455.
Nachdem ihm und seinem Sohne Heinrich I. die Gesammthand mit seinem Bruder Jürgen III. und dessen Erben 1455 bestätigt war, scheint er sich auf sein Gut Fistehl im Kirchspiel Sissegal zurückgezogen zu haben. Doch erschien er noch 1483 als Bote der Ritterschaft in Riga und unter-schrieb 1484 die Postulation des Domkapitels, worin der Graf Heinrich von Schwarzburg zum Nachfolger des am 20. December 1483 ver-storbenen Erzbifchofs Stephan Grube erbeten wurde.
Er war zweimal verheirathet; durch die Schwester des Heinrich Korwen (Korff) wurde er Besitzer von Lappier, Korwenhoff und Schujen-pahlen, welche Güter nach seinem Tode seine Söhne erbten.
Henning erreichte ein hohes Alter, in welchem er der alte Hine ge-nannt wurde.
Er heirathete:
1) Katharina von
Walm, wahrscheinlich von der Familie Walmis,
die 1306 Pürkel
besaßt
3. Heinrich I.,
4. Reinhold I,, s. B 26. 27.
2) Magdalena von Korwen (Korf), ,
5. Christoph I.,
6. Engelbrecht, s. L 28. 29.
A 21. Friedrich I., Otto's I. (A 13) Sohn, auf Knakendorf, 1453.
Er kaufte am 22. Juli 1453 von seinem Vetter Merten von Ungern (A 19) den ganzen Bezirk oder Paggast Knakendorf, bestehend aus 13 be-wohnten und unbewohnten Haken Landes nebst 8 Gesinden aus dem Dorfe Wiswen, im Sissegal'schen Gebiete belegen.
A 22. Andreas I., Wilhelm's I. (A 16) Sohn, zu Kuikatz, 1479, 1490.
Daß sein Vater ihn als den älteren Sohn am 30. April 1479 bei der Erbschaft bevorzugt habe, ist bereits erwähnt worden. Mit seinen Schwägern Tens und Goswin von Humele erschien er 1490 der Morgengabe seiner Frau wegen vor dem Bischof Theodorich von Dorpat, muß aber bald darauf gestorben sein, da seine Wittwe bereits am 21. Februar 1496 vor demselben Bischof mit ihrem Schwager sich vereinbart.
Sie war also eine Humele und ihr Sohn Hans IV., s. A 30.
A 23. Wolmar II, Wilhelm's I. (A 16) Sohn, auf Ollette, 1503.
Da er 1496 mit seiner Schwägerin vor Gericht stand, verlangte er die Hälfte der väterlichen Güter. Dieselben wurden ihm vom Bischof zu-gesprochen, doch mußte er auch die Hälfte der Erbschulden übernehmen und der Wittwe die Hälfte ihrer Mitgabe zurückzahlen. Daß Wolmar in dieser Theilung Ollette angetreten, ergiebt sich daraus, daß er 1503 seine Magd Margarethe für ihre langjährigen treuen Dienste mit einem halben Haken Landes und der Krugstelle belehnt, wo Pustmann vordem gewohnt hatte.
Er starb unverheirathet.
A 24. Klaus II., Klaus' I. (A 17) Sohn, zu Ellistfer, 1479. 1484.
Klaus von Ungern erbte von feinem Vater (A 17) Ellistfer und wurde 1479 mit dem größten Theil dieses Gutes, unter der Benennung des Hofs und Dorfes Ikawer, im Kirchspiel Uikerke belegen, von dem Bischof Johann von Dorpat belehnt. Die übrigen Theile dieser großen Besitzung hatte daher sein Vater wohl bereits veräußert.
Bei einem Theilungsvertrage zwischen den Gebrüdern Hans, Robert und Wolmar Engedes war Klaus von Ungern als Zeuge zugegen.
Zur Ausgleichung der langwierigen Zwistigkeiten der Stadt Riga und des Erzbischofs, der 1479 von seiner Stiftsritterschaft verlassen und vom Ordensmeister gefangen gesetzt war, schickte der Bischof Johannes von Dorpat eine Gesandtschaft an den Ordensmeister und an die Stadt Riga, an welcher auch Klaus von Ungern als Deputirter der Ritterschaft Theil nahm. Die Vermittler kamen, nachdem sie sich mit dem Ordensmeister be-sprochen, am 17. September 1481 nach Riga und suchten den Frieden wiederherzustellen. Die Streitpunkte betrafen vornämlich das unredliche Verfahren des Erzbischofs Sylvester, der ungeachtet friedlicher Abmachun-gen mit dem Orden den schwedischen Reichsvorsteher Sten Sture um Hülfe angesprochen und ihm die Hälfte des dem Orden abzunehmenden Landes versprochen haben sollte. Zwar war die schwedische Mannschaft gering an Zahl, doch landete sie und besetzte Salis, welche Burg der Orden ihnen abnahm und ihnen freien Abzug gestattete.
Gegen die von den Unterhändlern wider Riga aufgestellten 20 Klage-und Vergleichspunkte vertheidigte sich die Stadt Riga in einer ausführlichen Erklärung, worin besonders die Lehnspflicht hervorgehoben wurde, welche sie dem Bischof schuldig sei, daher sie sich an der Vertreibung der Schweden nicht habe betheiligen können. Im Verlaufe des Kampfes gelang es den Rigensern, eine Anzahl der Ordensgebietiger und Geistlichen gefangen zu nehmen. Um diese zu lösen, bürgten für ihr richtiges Erscheinen auf dem nächsten Landtage die Bischöfe und Ritterschaften, von denen Klaus und Jürgen von Ungern (A 25) zu Deputirten erwählt waren. Die Abgesandten aus dem Stifte Dorpat gaben sich Mühe, eine friedliche Vereinbarung zu Stande zu bringen, indessen wurde Nichts erreicht und die Sache nur vertagt.
Da Klaus keinen Sohn hatte, so verkaufte er 1492 das Dorf Holland an Heinrich Veth und Ickaver oder Ellistfer an Klaus Tuwe. Von ihm kam dieses Gut an Heinrich Taube zu Fier, und von diesem endlich an Klaus' von Ungern Schwiegersohn Hans Wrangell, in dessen Familie Ellistfer lange verblieben ist.
Am 21, März 1517 verurtheilte der Bischof Christian zu Dorpat den Hans Wrangell, seines Schwiegervaters unverbriefte Schuld von 1400 Mark an das Jungfrauenkloster St. Katharinen in Durpat zu bezahlen.
Klaus' Gemahlin war eine Tochter des Bertram Uexküll auf Anzen und Rosenbeck und der Margaretha Stobwasser. In ihrem Namen machte Klaus 1484 am 9. November Ansprüche an dieses Gut, welches aber dem Sohne Bertram's, Wolmar Uexkull, zugesprochen wurde. Bertram's Töchter waren Marta, Katharina und Ursula, doch ist nicht bekannt, welche derselben mit Klaus von Ungern verheirathet war.
Seine Tochter Anna heirathete Reinhold von Tiesenhausen auf Jummerdehn.
Eine andere Tochter war an Hans von Wrangel vermählt.
A 25. Jürgen III., Merten's I. (A 19) Sohn, auf Pünkel, 1457. 1484.
In den bisher bekannten Stammtafeln sind die Söhne von Merten und Henning verwechselt worden, indem Merten's Sohn Jürgen zu Hen-ning's Sohn gemacht worden ist, und dessen Sohn Reinhold wiederum zu Merten's Sohn, Dafür liegen jetzt die schlagendsten Beweise vor und geben keinem Zweifel mehr Raum.
Der Ertheilung des Rechtes der gesammten Hand an Jürgen III. von Ungern und seinen Vetter Heinrich I. im Jahre 1457 ist schon oben er-wähnt worden. Am 8. Juli 1469 war Jürgen Zeuge bei der Entscheidung des Erzbischofs Sylvester über den Gränzstreit zwischen Hans und Kersten von Rosen.
Im Jahre 1470 verkaufte er das im Gebiete von Sissegall belegene Gut Hohenheide mit 10 Gesinden sammt dem Dorfe Olopstechel von 7 Haken und der Krugsstelle nebst 1/2 Haken Silleuppe seinem Schwager Friedrich Schwarzhof für 4000 alte Mark, und am 25. Mai 1472 überließ er demselben Saadsen für 4800 Mark. Dagegen kaufte er 1470 den Hof Palen oder Schujenpalen und war am 29. April 1471 Assessor des Rigi-schen Manngerichts .
Unter den Bevollmächtigten, die 1482 zu Wemel bei Karkus zusammen-gekommen sein sollen, wird auch Jürgen von Ungern von wegen der Ritterschaft des Erzstiftes genannt. Auf dieser Tagfahrt sollte über die gemeinsamen Interessen berathschlagt werden. Man klagte, daß die Bischöfe sich wenig um den Gottesdienst kümmerten, vielmehr nur trachteten, Küche und Keller zu füllen; der Orden wiederum arbeite an der Unterdrückung des Adels und der anderen Stände; daher verarme das Land durch die fortwährenden Geldspenden ins Ausland. Die Kaufleute führten das Korn aus dem Lande, und die armen Bauern würden ungerechter Weise ausgesogen. Es blieb aber bei bloßen Entwürfen.
In der Streitigkeit zwischen dem Erzbischof und dem Orden hielt sich Jürgen zu letzterem, daher er auch am 12. August 1479 vom Papste mit dem Banne bedroht wurde. Mit seinem Vetter Klaus (A 24) zusammen leistete er 1484 nebst anderen Edelleuten Bürgschaft für einige vom Orden gefangen gehaltene Mitbrüder.
Auch war er am 3. Juli 1486 Zeuge bei der Vereinbarung der Gebrüder Tiesenhausen über den Besitz des Schlosses Congota oder Kongtall.
Das Weitere über ihn ist bereits angeführt.
Jürgen's III. Gemahlin war laut Stammbaum Kunigunde von Er-lichshausen.
Wenn die Angabe in einer Ahnentafel der Familie Puttkammer zuverlässig wäre, daß Hinrich von Delwig auf Toal Helena von Ungern geheirathet habe und Ewert's I. von Delwig Vater gewesen sei, so könnte diese Helena Jürgen's III. Tochter sein. Doch nennen andere Stammtafeln Ewert Delwig's Vater Melchior und feine Mutter Anna Fuchs von Rautenberg.
Sein Sohn war Otto II. (A 31).
A 25 a. Detlev von Ungern, 1473.
Er war vielleicht Merten's I. Sohn (A19), 1473 Beisitzer des erz-bischöflichen Manngerichts im Riga'schen Kreise, besaß einen Hof in Hohen-heide, war aber 1499 schon todt.
Seine Gemahlin war die Schwester des Thomas Rese auf Wittensee, und sie hatten eine Tochter Barbara, die, wie es scheint, an Friedrich Plater verheirathet war. Detlev's Frau erhielt durch Erbschaft 1458 von Kersten von Rosen 20 alte Mark..
B 26. Heinrich I., Henning's III. (B 20) Sohn, auf Fistehl, 1490.
Die Gebrüder von Ungern von der Fistelh, Heinrich I., Reinhold I,, Christoph I. und Engelbrecht, die zwischen 1430 und 1520 lebten, sind Hen-ning's III. (B 20) Söhne aus zwei Ehen, und unter ihnen war Heinrich I. eine der bedeutendsten Persönlichkeiten unseres Stammes. Seiner ist schon in der Geschichte seines Vaters gedacht, als ihm und seinem Vetter Jürgen (A 25) 145? das Recht der gesammten Hand confirmirt wurde. Er besaß Fisthehl und kaufte 1472 Towenurmb von Thomas Rese.
Beim Vertrage zu Wolmar 1457 und als der Erzbischof Sylvester 1458 den Stadtvogt von Riga confirmirte, war Heinrich von U n g e r n als Zeuge zugegen.
In jener Zeit war der Hochmeister des Deutschen Ordens mit den preußischen Städten in langwierige Fehde gerathen und nach und nach von den Polen aus ganz West-Preußen verdrängt worden. Der Hermeister von Livland Johann von Mengden, genannt Osthof, hatte den Hochmeister Ludwig von Erlichshausen in jenen Kämpfen mit Geld und Kriegsvolk eifrigst unterstützt, und dieser trat ihm dafür 1459 über Harnen und Wierland die Oberhoheit ab, deren Hochprivilegirte Ritterschaft bis dahin dem Hochmeister unmittelbar lehnspflichtig gewesen war und auch noch bis 1520, wenigstens nominell, in der Abhängigkeit vom Hochmeister verblieb..
Auf Mengden folgte 1470 Johann Wolthus von Heerse als Meister des Ordens in Livland, Da dieser bei seinen Ordensbrüdern in den Ver-dacht gerieth, als stünde er mit dem Moskowiter in geheimer Verbindung, so nahmen sie ihn in Helmet gefangen, brachten ihn nach Wenden, entsetzten ihn seines Amtes und steckten ihn in einen Thurm, in welchem er bald starbt
Berend von der Borch wurde 1471 an seiner Statt erwählt zur großen Freude des Erzbischofs Sylvester, der nun endlich vom Orden wieder zu erlangen hoffte, was dieser seinem Erzstifte genommen.
Die Erzbischöfe waren nämlich mit dem Orden schon seit vielen Jahren in Hader wegen der Oberherrschaft über die Stadt Riga. Obgleich nun Sylvester selbst dem deutschen Orden angehörte, vorzugsweise durch Be-mühungen des Ordens gewählt und am 9. September 1448 bestätigt war, auch im Anfange sich nachgiebig gezeigt hatte, suchte er doch seine alte Ober-hoheit aufrecht zu erhalten. Er sah sich aber am 21. August 1452 genö-thigt, im Vertrage von Kirchholm dem Ordensmeister eine gleiche Macht einzuräumen, wodurch die Rechte der Stadt vielfach verletzt wurden.
Doch mußte Riga sich fügen, und unter Glockenklang und Gesang hielten die beiden Oberhäupter ihren Einzug in die Stadt, empfingen die Huldi-gung und ließen von dem Stiftsritter Konrad Uexkull auf dem Rath-hause zwei Schwerter als Symbole der Doppelherrschaft niederlegen'.
Indessen wurde nicht allein der Stadt, sondern auch dem Erzbischof der Vertrag lästig, und 1454 bewog dieser den Ordensmeister, ihm zwei Exemplare desselben auszuliefern, die dann in Gegenwart des Erzbischofs, des Bürgermeisters und zweier Secretarien des Ordensmeisters durchschnitten und ins Feuer geworfen wurden. Ein drittes Exemplar behielt der Meister heimlich zurück.
Ungeachtet der Verbrennung der Urkunden blieb doch der Kirchholmer Vertrag in Gültigkeit und veranlaßte langdauernde Streitigkeiten, die nach fast 20 Jahren neue Verhandlungen bei den Birkenbäumen, zu Treiden und zu Uexkull veranlaßten. Der Erzbischof behauptete freilich, der Vertrag sei aufgehoben, und als der Abgesandte des Ordensmeisters, Joh. Meilof, ihn erinnerte, daß er selbst denselben untersiegelt und vom Papste habe bestätigen lassen, mußte er zugestehen, wenn er das damals gethan uud dem Ordensmeister die halbe Oberhoheit über Riga zugestanden habe, so habe er gelogen. Endlich wurde zwar der Kirchholmer Vertrag aufgehoben, die Stadt aber mußte dem Meister aufs Neue huldigen. — An diesen Verhandlungen hat sich besonders Heinrich von Ungern betheiligt, desgleichen Henning (B 20) uud Klaus II, (A 24 b).
Am 21. Januar 1472 schlössen die Bischöfe, Ritterschaften und Städte Livlands zu Wolmar einen Vertrag auf 10 Jahre mit einander ab, in welchem sie sich verpflichteten, um den häufigen Geldspenden an Papst und Kaiser vorzubeugen, fortan alle Streitigkeiten schiedsrichterlich schlichten zu lassen und gegen Denjenigen, der fremde Richter suche, gemeinschaftlich zu Felde zu ziehen. Diesen Vertrag versiegelte unter Andern auch Heinrich von Ungern.
Als bald darauf der Erzbischof auch mit dem Meister sich verglich und am 8. November 1472 den Propst G. Holland mit Heinrich von Un-gern nach Marienburg (in Livland) sandte, um von dort die betreffende Vertragsurkunde abzuholen, da schien der innere Friede endlich gesichert zu fein.
Aber Sylvester konnte die halbe Gerichtsbarkeit über Riga nicht ver-schmerzen, die er dem Orden hatte abtreten müssen, und erwirkte 1474 von Papst Sixtus IV. eine Bulle, die ihm die alleinige geistliche und weltliche
Jurisdiction über Riga zusprach und die Bischöfe von Wilna, Dorpat und Oesel zu Vollstreckern dieses Urtheils ernannte.
Die Nachricht von dieser hinterlistig erwirkten päpstlichen Erklärung erregte einen gewaltigen Sturm in Livland, und namentlich war der Stadt Riga mit derselben wenig gedient. Zwar war ihr auch die Doppelherrschaft, die ihr doppelte Heeresfolge und Appellation auferlegte, lästig genug ge-worden, doch der Erzbischof schien nicht daran zu denken, ihr seine Versprechungen zu halten, namentlich ihr das lange streitige Gut Citiger und den dritten Theil von Kurland zu verschaffen, sowie die Zerstörung des Ordensschlosses zu Riga zu erwirken. Die Bestätigung ihrer Privilegien, die Papst Sixtus der Stadt am 10. März 1473 zusicherte, sollte dem Erzbischof die Zuneigung des Rathes und der Bürger gewinnen, es scheint aber in dieser unruhigen Zeit, in der sich die widersprechendsten Bullen kreuzten, nicht großes Gewicht darauf gelegt zu sein.
Der Herrmeister gab sich zwar alle Mühe, die dem Orden so günstige Stellung zu erhalten, aber der Erzbischof wollte seinen theuer bezahlten Vortheil nicht aufgeben. Nach langen vergeblichen Unterhandlungen berief Berend von der Borch zum 24. Februar 1477 einen Landtag nach Wolmar, auf dem der Erzbischof zwar selbst nicht erschien, sich aber durch Bevoll-mächtigte, zu denen auch Heinrich von Ungern gehörte, vertreten ließ. Der Bischof Martin von Kurland versuchte hier, die Sache zu vermitteln, aber Sylvester ließ sich auf Nichts ein, befestigte vielmehr seine Schlösser und schloß endlich 1478 mit Schweden ein Bündniß ab, welches auch Heinrich von Ungern untersiegelt hat. In Folge dieses Vertrages erschienen im December 1478 in 5 Schuten 200 Schweden und besetzten Salis, wurden jedoch von den Ordenstruppen gezwungen, sich zu ergeben und nach Hause zurückzukehren. Dann aber wandte sich der Meister nach Kokenhusen, nahm den Erzbischof gefangen und verbrannte das Schloß mit dem kostbaren Archive, in welchem sich viele Schriften befanden, die dem Orden unliebsam waren. Dieses geschah am 9. April 1479, und am 12. Juli desselben Jahres endete der Erzbischof, der zwar aus dem Gefängnisse entlassen, aber durch die harte Behandlung geschwächt war, nach 32jähriger Regierung sein für Livland durch unaufhörliche Streitigkeiten, wiederholt geschlossene und gebrochene Verträge verhängnißvolles, wenn auch thatenreiches Leben. Seine Ritterschaft mußte dem Orden huldigen.
Nun schleuderte Papst Sixtus IV. den Bannstrahl gegen den wider-spenstigen Herrmeister und ernannte den Bischof von Troja, Stephan Grube, zum Erzbischof in Riga. Nach langem Zögern erschien dieser endlich in Livland und hielt am 28. Juli 1483 seinen feierlichen Einzug in Riga, soll aber vom Ordensmeister gezwungen worden sein, die Stadt sogleich wieder zu verlassen.
Man erzählt, der Meister habe sich seiner bemächtigt, ihn mit verbun-denen Augen rücklings auf eine weiße Stute setzen und wieder zum Thore hinaus führen lassen, statt des Zaums den Schweif in der Hand. Dieser Schimpf brach zwar dem armen Prälaten das Herz, er starb am 20. De-cember 1483, aber er empörte auch alle Stände Livlands gegen den über-müthigen Orden. Der Dompropst von Riga, Heinrich Hilgenfeld, legte seinen weißen Chorrock ab, zog den Harnisch an und eroberte an der Spitze seiner Ritterschaft mehrere Ordensfchlösser. Auch die Bürger Riga's griffen zu den Waffen, erstürmten die Ordensschlösser Riga und Dünaburg und machten sie der Erde gleich.
Um die Gemüther zu besänftigen, schien es nunmehr den Ordensgebie-tigern gerathen, ihren Meister abzusetzen und an seiner Statt den Komtur von Reval, Johann Freitag von Loringhoven, zu erwählen. Dieses geschah zu Wenden am 18. November 1483, und Berend von der Borch konnte froh sein, daß man ihn nicht gleich seinem Vorgänger ins Gefängniß warf, sondern ihm die Aemter Pernau und Leal ließ und das Schloß Marienburg zum Aufenthalte anwies, wo er bald nachher gestorben zu sein scheint.
Mit dem neuen Herrmeister brachten darauf nach längeren Fehden die Bischöfe von Dorpat, Oesel und Kurland einen Vergleich zu Stande, nach welchem im Erzstifte bis zur Ankunft des neuen Erzbischofs aller Streit ruhen sollte. Diesen Vergleich untersiegelte am 13. August 1484 auch Heinrich von Ungern.
Darauf erwählten die Stände des Erzstiftes den Grafen Heinrich von Schwarzburg zum Erzbischof, der sich aber in dieses Wespennest zu legen wenig Neigung verspürte. Der Orden versperrte darauf allen bischöflichen Boten die Wege nach Deutschland und bewog den Papst mit klingenden Gründen, aus eigener Machtvollkommenheit den Michael Hildebrand zum Erzbischof von Riga zu ernennen. Dieser schloß dann am 2. und 14. März 1486 mit dem Orden und den Ständen den Vertrag zu Blumenthal, den Heinrich von Ungern ebenfalls mit untersiegelt hat, und der vorläufig Livland den langersehnten Frieden brachte.
Mit diesem Acte schloß Heinrich von Ungern seine politische Laufbahn. In Privatangelegenheiten ist er öfter als Zeuge und in Streitigkeiten von 1472 bis 1487 aufgetreten.
Dann beschickte er als alter Mann sein Haus. Sein Bruder Rein-hold (B 27) war nämlich vor seinem Vater gestorben und hatte kleine Kinder hinterlassen, weshalb die Erbtheilung bis zu deren Volljährigkeit ver-schoben werden mußte. Diese erfolgte nunmehr am 5. November 1490. Heinrich behielt in derselben das Gut Fistehl und legte seine Brüder und Neffen mit Sissegal'schen Dörfern ab, starb aber nicht lange darauf. Da er keine Söhne hinterließ, trat sein Bruder Christoph von Lappier nach dem Hausrechte das Stammgut an.
Heinrich's Gemahlin war Martha von Fleming.
Seine einzige Tochter Anna heirathete den Ritter Hans von Tiesen-hausen, Dietrich's Sohn, auf Kongota und Festen.
B 27. Reinhold I., Henning's III. (B 20) Sohn, gest. vor 1490.
Er scheint zweimal verheirathet gewesen zu sein, war aber bei der Erbtheilung am 5. November 1490 fchon gestorben und hatte unmündige Kinder hinterlassen, denen ihres Vaters Bruder Heinrich Güter im Kirchfpiel Sissegal zuwandtet
In Bezug auf Reinhold's Gemahlinnen und Kinder herrscht noch manche Dunkelheit. Sicher ist, daß er in erster Ehe Hedwig von Rummel ge-heirathet hatte, deren Mutter nach einer schwedischen Stammtafel Anna von Sacken war, die Tochter des Ritters Otto von Sacken, genannt Osten, Herrn auf Sacken-Benten.
Als ihr Sohn wird Georg IV. genannt, doch mit Unrecht, da Georg mehrfach Otto's II. Sohn heißt. Auffallend ist es freilich, weshalb Georg bei der Ertheilung des freiherrlichen Wappens durch Clemens VII. im Jahre 1533 die weiße Rose mit den drei grünen Blättern im goldenen Felde gewählt hat, welche das Schildzeichen der Familie Rummel bildete, während eine andere Linie von Ungern in Ostpreußen eine ähnliche, aber rothe Rose im Wappen führtet
Sicherer sind seine Söhne Gerdt II. und Heinrich II., s. B 32 und 33. Ein dritter Sohn, Klaus III. (B 34), scheint aus der zweiten Ehe zu stammen.
Als seine Töchter werden nach den Angaben in den Ahnentafeln der Familien Ungern und Anresp die an Reinhold von der Pael verheirathete Künne von Ungern und Elisabeth, die Kersten von Rosen heirathete, auf-geführt. Richtiger aber werden in einer Stammtafel der Familie von der Pahlen beide Schwestern Christoph's Töchter genannt, was auch aus den Urkunden 126 und 127 hervorgeht, da beide Heinrich's III. Schwestern waren, gegen dessen Testament Heinrich II. und sein Bruder 1521 Einsprache erhoben. Dagegen muß seine Tochter Agneta, auch Elisabeth genannt, ge-wesen sein, die an einen anderen Kersten von Rosen von Hochrosen ver-heirathet war.
Der Name der zweiten Frau ist in den Nachrichten des Familienarchivs nicht aufgezeichnet. Nach Anrep's Ahnentafel war Reinhold von Ungern, Ritter, Herr auf Loppen (Lappier) und Duefelshof, verheirathet mit Mag-dalena von Kohrbenten, der Tochter des Ritters Heinrich von Kohr-benten. Da die Zeitbestimmung fehlt, ist freilich nicht sicher, ob derselbe Reinhold gemeint sei.
Demgemäß wäre die Descendenz Reinhold's etwa so herzustellen:
Er heirathete:
1) Hedwig von
Rummel, Tochter des Herrn von Rummel aus
Kurland und der Anna von
Sacken, genannt Osten, Heinrich's
Tochter.
1. Gerd II., lebte 1533, s.B 32.
2. Heinrich II., starb c. 1542, s. B 33.
a. Agneta, heirathete Kersten von Rosen auf Hochrosen, Idsel und Lappier.
2) Magdalena von
Kohrbenten (Korff?), Tochter des Ritters Hein
rich von
Kohrbenten.
3. Klaus III.,
Mannrichter und bischöflicher Rath, um 1560, s.
B 34.
B 28. Christoph I., Henning's III. (B 20) Sohn, auf Lappier und Fiftehl, lebte 1510.
Er hatte aus der Nachlassenschaft seines Mutterbruders Heinrich Kor-wen oder Korff das Gut Lappier erhalten und war, wie wir oben gesehen, später auch Besitzer von Fistehl geworden. Als solcher tauschte er 1496 die Krugsstelle im Flecken Sissegal von seinem Bruder Engelbrecht ein, dem er 1/2 Haken Landes, Lullen genannt, dafür gab, und zahlte mit ihm zusammen 1495 eine alte Schuld aus'. Auch verkaufte er 1507 mehrere Gesinde und Grundstücke an Friedrich Plater. 1510 erneuerten Christoph I. zu Fistehl und Otto II. zu Pürkel (A 31) die Erbverbrüderung, welche bereits feit 1455 zwischen ihren beiden Häusern bestand. Christoph hatte zweimal geheirathet:
1) Auguste von Ostinghausen, deren Kinder hießen:
1. Heinrich III., s. B 35.
a. Elisabeth, heirathete Kersten von Rosen von Klein-Roop und Raiskum, Stiftsvogt zu Treiden.
2) Maria Schwarzhoff.
b. Könne (Kunigunde), heirathete Heinrich v. d. Pael, der vor 1521 starb.
2. Jürgen V., s.B 36.
B29. Engelbrecht, des alten Hine Sohn, auf Schujenpahlen, 1512.
Er hatte von seinem Oheim Heinrich Korwen das Dorf Schujen-Pahlen geerbt, kaufte von Friedrich Krüdener noch Koskulshof oder Karlsberg mit Stumpen und Seckendorf hinzu und erhielt 1490 in der Erb-theilung noch Dörfer in Sissegal. Außerdem befaß er noch das Gut To-beln (? Tolben), welches er 1495 feinem Vetter Otto II. zu Pürkel (A 31) verkaufte.
Mit seinem Bruder Christoph tauschte er 1496 Ländereien aus und verkaufte die von Krüdener gekauften Güter wieder an Dorothea, Her-mann's von Tiesenhausen Wittwe. Endlich vertauschte er noch am 22. Februar 1512 an Friedrich Plater zu Weißensee einige Bauern.
Seine Gemahlin ist nicht bekannt.
Seine Tochter heirathete Heinrich Salze, dem sie Schujen und An-derzeem zubrachte. Ihre Tochter Margaretha Salze, die an Otto Lode verheirathet war, besaß diese Güter 1487 und 1493.
A 30. Hans VI., Andreas' I. (A 22) Sohn, auf Kuikatz, 1507.
Am 3. Iuly 1507 war er der Dorothea Koskull 100 Mark Rigisch an Hauptstuhl nebst 24 Mark aufgelaufener zinsen schuldig, die er ihr mit 6 Mark jährlich zu verrenten gelobte. Als Sicherheit verpfändete er ihr zwei Gesinde aus dem Dorfe Ollette. Bald darauf muß er gestorben sein, denn am 16. October 1509 war feine Wittwe Gertrud Kawer bereits mit Klaus Dumpian verheirathet. An diesem Tage nämlich wurde von den Vormündern der beiden Söhne des Hans von Ungern eine Vereinbarung getroffen, die dem Dumpian später das alte Erbgut der Ungern Kuikatz in die Hände spielte.
Auch Ollette muß jetzt, wo nicht schon früher, an Heinrich II. (B 33) verkauft worden sein. Das rasche Hinsterben des Andreas und seines Sohnes Hans VI. hatte zur Folge, daß die Güter verschuldet wurden, und gewissen-lose Vormünder vollendeten das Werk.
Er heirathete Gertrud Kawer.
1. Hermann und
2. Andreas II., s. A 38. 39.
A 31.Otto II., Jürgen's III. (A 25) Sohn, auf Pürkel, 1510.
Otto von Ungern kaufte 1495 das Gut Tolben von feinem Vetter Engelbrecht (B 29) und war 1501 Zeuge bei einem Vergleiche zwischen der Wittwe des Laurenz Ermis und den Brüdern ihrer feligen Schwiegermutter, den Gebrüdern Gutslev.
Aus vielen beweglichen Ursachen bat er den Erzbischof Michael um die Erlaubniß, in Pürkel ein Vicariat gründen zu dürfen, was ihm derselbe 1508 bewilligte. Auch erneuerte er 1510 den Erbvertrag wegen der Ge-sammthand mit feinem Vetter Christoph I. zu Fistehl (B 28).
Laut Stammbaum hieß feine Gemahlin Anna von Firks, doch nennen andere Nachrichten sie Elisabeth Schwärzhof, die vielleicht seine erste Frau gewesen sein mag.
3. Jürgen IV., s. A, 40.
4. Reinhold II., s.A. 41.
5. Otto III., s.A 42.
6. Franz I., s. A 43.
a. Eine Tochter
heirathete Menneke von Schirstädt, Herrn auf
Sepküll,
Gesandten des Herzogs Albrecht von Preußen, Hof-
meister der
Erzbischöfe Jaspar Linde, Johann Blankenfeld
und Wilhelm von
Brandenburg.
b. Anna, gest. 1576,
heir. Johann von Rosen, Georg's Sohn, auf
Klein-Roop und Raiskum,
Ritter, gest.1604.
c. Agneta, heir.
Reinhold von Vietinghoff auf Sussikas, Me-
tack und Pernige 'c.
1526.
d. (?) Vielleicht Margaretha, heir. Dietrich Kalven.
e. (?) Elisabeth, heir. den Ritter Heinrich von Rosen auf Upel.
B32. Gerd II., Reinhold's I. (B 27) Sohn, gest. um 1542.
Die drei Brüder Gerd II., Heinrich II. und Klaus III., deren bereits bei der Erbtheilung von 1490 (A, 26) erwähnt wurde, waren Reinhold's Söhne, wie sich aus den Urkunden ergiebt, während die Pürkel'sche Stamm-tafel statt ihrer Jürgen IV., Otto's Sohn (A40), zu Reinhold's Sohne gemacht hat, und die schwedische Stammtafel Gerd II. einen Sohn Jür-gen's IV. nennt.
Gerd II,, Stammvater der Linie von Limehn, war 1514 Hofrichter des Erzbischofs Jaspar Linde und erschien vor diesem am 3. November 1521 mit seinem Bruder Heinrich II,, um gegen den Verkauf von Lappier zu Protestiren.
Später stand er in des Erzbischofs Thomas und des Coadjutors Markgrafen Wilhelm von Brandenburg Diensten, war am 13. Juni 1534 Zeuge für die Gebrüder Tiesenhausen wegen eines Hauses in Riga und unterzeichnete am 25. October 1533 als Zeuge in Leal das Appellations-Instrument der Deputirten in des Markgrafen Wilhelm Sache.
Als seine Gemahlinnen werden genannt:
1) Elisabeth von Rosen aus Lodiger.
2) Brita Svärd, Tochter des Pehr Jakobson Svärd auf Raukois.
Seine Kinder waren:
1) Jürgen VII., gest. 1560, s. B 44.
2) Gottschalk I., s. B 45.
a. Anna, die 1560 als Wittwe auf Padenorm lebte und 1571 Tampe für 12,000 Mark kaufte. Vor 1575 war sie ver-storben.
Sie heirathete c. 1530 Konrad von Uexkull auf Padenorm der um 1556 starb. Außerdem scheint er noch einige Kinder gehabt zu haben:
3. (?) Gerd, dessen
Sohn Gerd um 1650 in Finland lebte.
b. (?) Gertrud, lebte 1577.
Sie heirathete:
3) Christopher von
Uexkull auf Kirkota, der 1530 und
1555 lebte.
4) Matthias
Schenking auf Schlockenbeck, Hauptmann
auf Selburg.
c. (?) Christina, heirathete Fabian von Plater. Daß Gerd II. zweimal verheirathet gewesen sei, ist nur aus der schwedischen Nachricht über Brita Svärd geschlossen. Ob sie aber seine erste oder zweite Frau gewesen sei und ob sie nicht einem andern Gerd angehörte, ist zweifelhaft. Auch über seine Töchter ist keine genaue Auskunft über-liefert, und ob die in der schwedischen Stammtafel als Gerd's Kinder genannten Anna und Christina mit den oben angegebenen identisch seien, muß fürs erste unentschieden bleiben.
B33. Heinrich II., Reinhold's I. (B 27) Sohn, auf Ollette, 1518.
Er wird zum Unterschiede von seinem Oheim Heinrich I. (B 26) der junge Heinrich genannt. Am 4. Februar 1500 verkaufte er mit Wissen und Willen seiner ehelichen Hausfrau und aller seiner Brüder dem Friedrich Plater die beiden Dörfer Madditen und Natczen im Kirchspiel Sissegal in den Gränzen und Marken, wie sie derer von Ungern Theilzettel klar ausweisen.
Dagegen aber kaufte Heinrich das Dorf Ollette von Hans IV.,von Ungern zu Kuikatz (A 30), und der Bischof von Dorpat, Johann Blan-kenfeld, ließ auf Heinrich's II. Bitte am 6. December 1518 die Gränze zwischen Ringen und Heinrich's von Ungern Dorf reguliren.
Am 3. November 1521
erschien der junge Heinrich von Ungern mit
seinem Bruder Gerd auf
dem Schlosse Seßwegen vor dem Erzbischof Jaspar
Linde, und
sie legten für sich und Klaus Ungern (B 34) Bewahrung
gegen
die Aussteuer ein, die ihr Vetter Heinrich III. von Ungern zu
Fistehl
(B 35) seinen beiden verheiratheten Schwestern gegeben, weil
diese
ihrem Rechte der gesammten Hand zuwider ausgerichtet sei.
Die Sache
verhielt sich so: -
Heinrich III. zu Fistehl hatte seinen beiden Schwestern, Elisabeth, die an Kersten von Rosen verheirathet war, und Könne, der Wittwe des Reinhold von der Pahlen, die Güter Lappier und Korwen für 6000 Mark verkauft. Obgleich nun diese Güter durch Erbschaft von großmütterlicher Seite an Heinrich III. gelangt waren, von der seine benannten Vettern gar nicht abstammten, so durften sie doch nach dem Rechte der gesummten Hand nicht ohne ihre Einwilligung aus der Familie kommen. Der Erz-bischof verglich die Parten dahin, daß die bemerkten Güter Heinrich II. Und seinem Bruder für ihre Lebenszeit gehören, dann aber an die Erben von Elisabeth und Könne fallen sollten. Demzufolge ward Heinrich II. von Ungern, Reinhold's Sohn, Besitzer von Lapgerue und überließ 1539 seinem Schwager Jakob von der Pahlen auf Dickeln einen Bauern mit allen seinen Söhnen gegen einen braunen Hengst, tauschte auch einen Knaben gegen einen anderen aus.
Nach Heinrich's II. Tode theilten sich am 1. Juni 1542 die Kinder der Elisabeth und Könne von Ungern in die Güter Lappier und Korwen.
Heinrich's II. Gemahlin war Dorothea von der Pahlen, Tochter Jakobs von der Pahlen auf Dickeln und der Margaretha von Rosen.
Kinder scheint er nicht hinterlassen zu haben.
B34. Klaus III., Reinhold's I. (B 27) Sohn, auf Pall und Wad-demois, 1559.
Er war der Stiefbruder der beiden vorhergehenden und ließ sich zuerst in der Wiek nieder, wohin ihm bald mehrere Stammesvettern folgten. Später ist der Hauptsitz der Familie das Bisthum Oesel geworden, und hier haben die ausgezeichneten Männer derselben, wie Jürgen IV., Klaus IV. und Renauld VII., eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Verständlich ist es, warum unsere Vorfahren gerade die Wiek auswählten, als ihnen Livlands Bisthümer zu eng wurden, denn hier und dort winkte ihnen der Krumm-stab, unter dem sie erwachsen waren und sich glücklich gefühlt hatten. Kein Ungern hatte in dem Ordensgebiete sich niedergelassen, und keiner derselben trat in den Orden.
Klaus von Ungern war bereits 1511 in der Wiek, da er zu Hapsal am 24. Juni als Zeuge den Kaufbrief untersiegelte, in welchem Johann Aderkas dem Arend Aderkas das Gut Kerwel für 2800 Mark Rigisch überließ.
An den öffentlichen
Angelegenheiten des Landes betheiligte sich Klaus bei verschiedenen
Anlässen und war in die politischen Händel und
Streitigkeiten seines Vetters Jürgen mit verwickelt.
Schon am 20. Juli 1524 sandte ihn der Bischof von Oesel als
Bevollmächtigten an die zu Reval versammelten Landstände.
Auch gehörte er am 17. October 1530 bei der Wahl des Bischofs
Reinhold und am 15. Mai 1531 zum Ausschusse der Wiek'schen
Ritterschaft, hatte aber 1532 auch dem Markgrafen Wilhelm
geschworen, der ihn auf seine Bitte am 30. September 1534 des
Huldigungseides entließ, worauf ihn Kaiser Karl V. am 19.
November mit einer Pön an Bischof Reinhold belegte. Nach
Abschluß der für ihn und das ganze Land so
verhängnißvollen Wiek'schen Fehde scheint er sich
vollständig zurückgezogen zu haben. Erst nach fast 10
Jahren trat er wieder auf, und am 8. März 1543 unterschrieb er
den Receß des Landtages
zu Wolmar.
Am 7. März 1513 pfändete Klaus von Ungern von Otto Uexkull zu Fickel das Gut Pall für 6800 Mark.
Nach einem Auftragbriefe des Wiek'schen Manngerichts vom 7. Fe-bruar 1732 hat Klaus von Ungern 1529 Waddimois von Gerdt Drolß-hagen gekauft; da aber dieser erst am 8. Mai 1533 Waddimois für 7500 Mark Rigisch von Rytzerd Lode, Hermann's Sohn, gekauft hattet so ist statt 1529 vielleicht 1539 zu lesen.
Auch am 24. Mai 1520 war er Zeuge und untersiegelte am 25. Mai
1525 nebst Reinhold
II. von Ungern einen Erbvergleich über Parmel.
Mit Wolmar
Treiden war er am 11. April 1530 in eine Streitigkeit
verwickelt..
Das Amt eines Mannrichters in der Wiek hat er längere Zeit ver-waltet. Als solcher sprach er 1543 am 7. Februar unter freiem Himmel auf dem Felde in der Nähe von Hapsal dem Domkapitel den Besitz des Steinbruchs bei Wittenhof (Weißenfeld) zu, entschied am 11. Juni 1543 über Libell und 1645 über die Gränzen der Ländereien der Stadt Hapsal und trat noch am 25. April 1548 und 1550 als Richter und Kommissar im Stifte Oesel auf.
Zum Zeugen, Schiedsrichter oder Obmann bei verschiedenen Streitig keiten wurde der allgemein geachtete und angesehene Klaus häufig erwählt, namentlich 1528 bei einer Ehrenerklärung, die der Bischof Georg zu Leal den Pastoren Luder Scheper von Altpernau und seinem Bruder Mag. Johan Scheper ausstellte, am 22. Mai 1530 bei Christopher's von Uexkull auf Kirkota Testamente, ferner am 27. Juni 1544, als Jürgen V. von Ungern (B 36) seine Ansprüche auf Kattentack aufgab. Bei den Erbtheilungen von Kirkota und Lümmat am 10. November 1545 und am 22. Februar 1549 war er Schiedsrichter, bestimmte am 16. August 1549 mit Johann Uexkull die Gränzen zwischen Waddimois und Kurrever (Schwarzen) und unterschrieb 27. Juni 1550 den Gränzvertrag über Hullisem.
Schon 1531 gehörte er zum bischöflichen Rathe und huldigte dem Bischof Reinhold am 29. December 1531 zu Lode; desgleichen hatte der Bischof von Oesel, Johannes von Münchhausen, dem er schon von den Verhandlungen zu Wolmar am 9. März 1543 her bekannt gewesen sein wird, ihn zu seinem Rathe ernannt, und am 14. Februar 1547 leistete er nebst den Domherren Johann Duuell (Diabolus) und Johann Wolf dem Bischof den Eid der Treue als neu eingeführtes Mitglied des Stiftsrathes.
Da Bischof Johannes häufig in seinem Bisthum Kurland residirte, so scheint ihn Klaus von Ungern dahin begleitet zu haben, da er als Zeuge in officiellen Schreiben vorkommt. Noch am 31. Mai 1559 verhörte er und verurtheilte zu Hapsal mit den übrigen weltlichen Rathsherren des Bischofs einen Bauern, der Johann Wrangel von Woidoma und Johann Holstver verläumdet hatte, als ob er von ihnen in verrätherischer Absicht als Spion ausgeschickt sei, zum Tode, indem die fälschlich Angeschuldigten von dem Verdacht losgesprochen wurden.
Als einer der Bevollmächtigten des Bischofs regulirte er am 25. Juli 1553 die Gränze zwischen Lode und Soinitz. In demselben Jahre am 12. Juni und 1559 am 25. Juli wurde er von der Aebtissin des Jungfrauenklosters zu Reval und deren Convente zum Bevollmächtigten erwählt, um die Gränzen der Klostergüter Uappel und Kuimetz gegen Moritz Wran-gel's Hof Sage und Hermann Anrep's Besitz (Hähl) zu reguliren. Klaus von Ungern muß schon über 70 Jahre alt gewesen sein, als er 1560 sein Waddimois an Heinrich Fahrensbeck von Pedua verkaufte.
Er war ein ebenso kluger als vorsichtiger Mann, der auch bei seinen Oberherren und Mitbrüdern eines bedeutenden Ansehens sich erfreut zu haben scheint.
Von seiner Frau und seinen Kindern war bisher nichts bekannt. Aus der Vereinbarung mit Martin Keel am 13. Juni 1521 geht hervor, daß er mit einer Schwester desselben, Tochter des seligen Klaus Keel auf Nini Wens im Kirchspiel St. Martens), verheirathet gewesen sei; desgleichen weiden in einer Urkunde des Erzbischofs Wilhelm von 1549 fünf Söhne eines Klaus von Ungern genannt, welcher kein anderer sein kann als dieser. Sie heißen Klaus, Johann, Jürgen, Reinhold und Heinrich, müssen auch damals erwachsen gewesen sein, da sie nebst Gerd's II. Söhnen Jürgen und Gottschalk (B 44. 45) gegen den Verkauf von Lappier und Korwen durch Heinrich III. (B 35) protestirten.
Auch scheint er zwei Töchter gehabt zu haben, da Maye von Ungern 1584 ihrem Schwager Johann Möller das Dorf Heymel, welches zu Waddimois gehört, verkaufte. Johann Möller's Frau wird Ebbo (Ebba) genannt.
B35. Heinrich III., Christoph's I. Sohn, auf Fistehl, 1540.
Heinrich III. und Jürgen V. von Ungern, Gebrüder von der Fistehl, waren Söhne Christoph's I. (B 29), aber aus verschiedenen Ehen.
Heinrich III. ist der Stammvater der jüngeren Fistehl'schen Linie. Er ist der Heinrich von Ungern, gegen den die Söhne Reinhold's I. wegen Veräußerung von Lappier und Korwen am 3. November 1521 Protest erhoben.
Sein Bruder Jürgen cedirte ihm 1525 das Stammgut Fistehl, und der Erzbischof Johannes bestätigte am 23. Februar die Cession.
Schon 1526 saß Heinrich im erzbischöflichen Rathe und unterschrieb auch den Landtagsreceß zu Wolmar am 15. Juni, durch welchen Wolter von Plettenberg Schutzherr aller Landestheile Livlands wurdet des-gleichen die Vereinbarung des Coadjutors Wilhelm mit dem Ordensmeister und der Stadt Riga, zur Aufrechthaltung der reinen Lehre und des Friedens geschlossen zu Wenden am 1. April 1533. Mit ihm unterschrieb auch Jürgen von Ungern (A 40).
Um 1546 muß Heinrich gestorben sein, da seine Wittwe am 19. Mai eine Vereinbarung mit ihrem Schwager Johann Plater schließt.
Heinrich III. war zweimal verheirathet:
1) Agneta von Krumesse.
1. Fromhold I,, gest. c.. 1589, s. B 46.
a. Anna. Sie heirathete:
1) Jürgen von Rosen zu Nabben, Stiftsvogt zu Treiden,
der 1549 Abgesandter des Erzbischofs von Riga an den schmalkaldischen Bund war und 1551 starb. 2) Johann von Tiesenhausen zu Uelzen. b. (?) Barbara. Sie heirathete Johann von Rosen auf Klein-Roop.
2) Gertrud von
Tiesenhausen, Wittwe am 19. Mai 1546,
Tochter des Fromhold von
Tiesenhausen und der Gertrud
von Rosen.
b. Elisabeth. Sie heirathete Konrad von Rosen auf Hochrosen, Lappier und den Aagütern. Er war 1547 Manngerichtsbeisitzer; nach Elisabeth's Tode heirathete er Adele Noetken und starb vor 1587.
2. Christoph II., starb 1583, s. B 47.
3. Heinrich IV., starb 1603, s. B 48.
4. Reinhold III., starb c. 1597, s. B 49.
5. Fabian I.. starb c. 1550, s. B 50.
B36. Jürgen V., Christoph's I. (B 28) Sohn, von der Fistehl, starb 1590.
Er wurde später seines hohen Alters wegen de Olde genannt und ist der Stammvater der Linie von Assoten und Klein-Lechtigall.
Am Abende vor St. Matthiä, den 23. Februar', 1525 erschienen auf Schloß Nonneburg vor dem Erzbischof Johann von Blankenfeld, der zugleich auch Bischof von Dorpat war, die Brüder Heinrich und Jürgen von Ungern und gaben zu Protokoll: Jürgen habe zwar seinem Bruder Heinrich das Stammgut Fistehl aufgetragen, behalte sich aber nicht nur die gesammte Hand in demselben, sondern auch den Titel „von der Fistehl" vor. Diesen führte Jürgen V. denn auch stets zum Unterschiede von seinem berühmten Vetter Jürgen IV., bis er Assoten kaufte.
Jürgen von Ungern war verlobt mit einer Tochter Otto's von Uexkull auf Fickel und hatte mit ihm verabredet, daß er vorher Kattentack von Reinhold von Ungern (A 41) mit 310 (? 3100) Mark einlösen und seinem Schwiegervater das Näherrecht an das Gut, welches zu den alten Gesammthandgütern der Familie Uexkull gehörte, überlassen solle, wogegen ihm Otto schon vor der Hochzeit die Mitgabe von 3000 Mark auszahlen wolle. Wegen großer Jugend der Braut wurde die Hochzeit noch auf zwei Jahre hinausgeschoben; in dieser Zeit aber löste sich das Verhältniß auf, und daraus entstand eine Reihe von gegenseitigen Anforderungen und Ir-rungen.
Diese Verhandlung muß etwa im Jahre 1532 stattgefunden haben, denn am 22. Mai dieses Jahres klagte die Wittwe des Jürgen Burhöw-den auf Kattentack, daß Reinhold von Ungern (A 41), Reinhold von Rosen und Johann von der Pale auf ihrem Hofe erschienen seien und verlangt haben, daß sie das Gut dem jungen Jürgen von Ungern ein-räumen solle. Es scheint also, daß Reinhold ein Pfandrecht an Kattentack gehabt habe, obgleich die Wittwe des früheren Gutsherren das Gut noch in Händen hatte.
Ob Jürgen wirklich Kattentack besessen habe, ist ungewiß, doch waren 1538 seiner Ansprüche wegen 300 Mark beim Bischof deponirt, die Peter Stackelberg nicht empfangen wollte. Im Jahre 1541 legte der Dom-propst Laurenz Völkersam im Namen des Johann Stackelberg wegen des Hofes Katkentagh Verwahrung ein. Zur Entscheidung der Sache sollte ein Manntag zu Hapsal gehalten werden, zu welchem der Bischof 1542 am 1. September auch Völkersam und Stackelberg aufforderte. Erst am 15. März 1544 kam es zu Wolmar zur Vereinbarung vor einem Schieds-gericht, welches Otto Uexkull Kattentack zusprach, doch bestimmte, daß er Jürgen von Ungern entschädigen solle. Diesem Urtheile zufolge verzichtete Jürgen am 27. Mai 1544 auf alle Ansprüche an Kattentack und lieferte sämmtliche Briefe über das Gut an Otto Uexkull aus.
Nachdem Jürgen von Ungern am St. Thomastage, den 21. December 1549, von dem Erzbischof Wilhelm die landesherrliche Einwilligung zum Ankauf des im Kreuzburg'fchen belegenen Gutes Assoten erlangt hatte, schloß er mit dem Besitzer desselben, Bernhard Grüneberg, den Kauf-contract am Neujahrstage 1550 ab.
Darauf kaufte er 1552 von dem Erzbifchof Wilhelm noch das angränzende Dorf Galwelthon nebst der Landstelle Zelen für 6000 Mark Rigisch, worauf ihm der Erzbischof am 3. October 1554 zu Ronneburg die Con-ftrmation auf sämmtliche benannte Besitzungen nach dem neuen Lehnrechte ertheilte. Endlich verpfändete ihm noch derselbe Erzbischof am 16. August 1555 mehrere Gesinde für ein Darlehn von 2700 Mark.
Obgleich Friedrich Plater bereits im Jahre 1500 die Dörfer Uadsem und Maditen von Heinrich II. von Ungern, Reinhold's Sohne (B 33), gekauft und dieser die Einwilligung zu diesem Verkaufe von seinen Brüdern erlangt hatte, so fühlte sich doch der Sohn des Acquirenten, Johann Plater, nicht früher in seinem Besitze sicher, als bis er auch die Einwilli-gung der Fistehl'schen Lehnsvettern dazu erhalten habe. Jürgen V. von Ungern von der Vistel ertheilte dieselbe und bevollmächtigte seinen Bruder-sohn Fromhold I. (B46), die Entsagungsacte im kaiserlichen Kammegerichte bekräftigen zu lassen, was dann auch 1561 geschah, nachdem Fromhold und dessen Brüder in diesen Verkauf gewilligt hatten..
Am 19. November 1575 machte Jürgen von Ungern, de Olde, sein Testament, in welchem er feinem ältesten Sohn Reinhold III. (B 51) As-soten überließ, während feine beiden anderen, noch minderjährigen Söhne jeder mit 6000 Mark abgefunden werden sollten.
Er starb erst um 1590 in einem fast schweren Alter.
Jürgen von Ungern war dreimal Wittwer geworden und hatte mit jeder Frau einen Sohn gehabt.
Er heirathete:
1) Anna Gertrude von
Tiefenhausen, Tochter des Reinhold v.T.
Auf Berson und der Anna
von Tiesenhausen.
1. Neinhold IV., starb 1607, s. B 51.
2) Anna von Maydell.
2. Georg VIII., starb c. 1600, s. B 52.
Elisabeth von Vietinghof, Tochter des Jürgen von Vietinghof auf Odenkotz und der Tochter des Klaus 3. Heinrich VI., starb 1630, s. B 53.
A37. Wigand, Friedrich's I. Enkel, auf Surri, 1584.
Wigand wird ein Nachkomme Friedrich's I. (A. 21) genannt, und in den Tiesenhausen'schen Stammtafeln heißt seine Gemahlin Gösse von Tie-senhausen, Tochter des Kersten von Tiesenhausen auf Röste, der 1540 im Hofe zu Fistehl starbt In einer zweiten Ehe lebte er mit Justina Hahn, die ihm das Gut Sorge oder Surri zubrachte, mit welchem ihr Vater Marcus Hahn 1544 vom Herrmeister Hermann von Brüggeney belehnt worden war. — Wigand's Tochter erhielt Surri statt eines Braut-schatzes von 2000 Mark und brachte das Gut ihrem Manne Christoph von Düren zu, der es dann 1597 weiter verkaufte.
A38 und 39. Hermann und Andreas II, Hans' VI. Söhne, auf Kuikatz, 1526.
Hermann und Andreas hießen die Söhne Hans VI. von Ungern (A 30), und wenigstens einer von ihnen sollte in Deutschland für den geist-lichen Stand erzogen werden. Noch vor ihrer Volljährigkeit am 10. Oc-tober 1509 überließen ihre Vormünder Johann und Lubbert Kawer, die Brüder ihrer Mutter, das alte Ungern'sche Stammgut ihrem Stiefvater, dem zweiten Manne ihrer Mutter Gertrud Kawer, Klaus Dumpian, auf 17 Jahre bis zur Volljährigkeit der Kinder. Die Auslösung war an erschwerende Bedingungen geknüpft, und schon vor dem Ablauf des Termins willigten die Knaben in die Abtretung des Gutes, das am 3. September 1522 vom Bischof Johannes von Dorpat dem Klaus Dumpian be-stätigt und zu Lehn gegeben wurdet
Gegen diesen Eingriff in die Rechte nicht nur der Minderjährigen, sondern auch in das Recht der gesammten Hand, welches alle Ungern an diesem Erbgute besaßen, protestirte der erzbischöfliche Rath Jürgen IV. von Ungern zu Pürkel (A 40) als nächster Schwertmage des sel. Hans von Ungern am 23. October 1524. Gegen die Einsprache legten ihrerseits Klaus Dumpian am 3. November und die beiden benannten Vormünder am 16. December desselben Jahres Bewahrung ein, weil sie erst nach Ver-lauf von Jahr und Tag vorgebracht worden sei, und der Bischof hielt seine Belehnung aufrecht.
Endlich bestätigten auch Hermann und Andreas von Ungern nach kaum erreichter Mündigkeit am 28. October 1526 den Verkauf ihres Stammgutes und protestirten zugleich gegen die zu ihren und der Familie Gunsten ge-schehene Einsprache des Jürgen von Ungern, Otto's Sohn.
Mit diesem Acte der Selbstvernichtung verschwindet denn auch die Linie Kuikatz nach 140 jährigem Bestehen aus unserer Familiengeschichte. So eng ist der Edelmann mit seinem Grundbesitze verbunden!
Konnte denn aber auch dieser Protest das Recht der gesammten Hand aufheben, welches die Familie von Ungern besaß? Die Sache verhielt sich also:
Wie wir in der Geschichte Merten's I. (A 19) gesehen, hatte der Erz-bischof Sylvester das alte, den Geschlechtern Tiesenhausen, Ungern, Rosen und Uexküll zustehende Recht der gesammten Hand unserer Familie 1455 bestätigt. Dieses hohe Privilegium that aber dem übrigen Adel, der seine Güter im besten Falle nach harrisch-wier'schem Rechte besaß, großen Abbruch, weil aller Landbesitz, der durch Kauf, Erbgang oder Heirath an eine dieser bevorzugten Familien kam, die Natur von Fideicommißgütern annahm und daher für immer den übrigen Vasallen verloren ging.
Dieses bewog denn die Ritterschaft des Erzstiftes auf dem Landtage zu Lemsal am Freitag nach Lätare (den 20. März) 1523 zu dem Beschlusse, dem Nebergange der Güter in die gesammte Hand Einhalt zu thun. Die Unterschriebenen verpflichteten sich nämlich,, keine Güter an jene vier Familien verkaufen, verpfänden oder vererben zu wollen bei Strafe der Confiscation des Gutes, desgleichen alle Töchter, welche in die Gesammthand verheirathet werden sollten, nicht mit Land, sondern mit Geld auszusteuern.
Diese Vereinbarung von 35 Stiftsvasallen, unter denen auch Dietrich und Klaus Uexkull sich befanden, conftrmirte der Erzbischof Jaspar Linde auf Betrieb seines Coadjutors Johann Blankenfeld, der zugleich Bischof von Dorpat und Reval war, trotz des Protestes der vier genannten Familien, am 20. August 1523. Als der alte Jaspar bald darauf starb, traten die Gegner des Gesammthandrechts, welche ihre Güter in der Gnade und im neuen Lehnrecht besaßen, 1524 aufs Neue zu demselben Zwecke zusammen, und am 9. August 1525 bestätigte der neue Erzbischof I. Blankenfeld natürlich ohne Weigerung den Beschluß seiner Ritterschaft, sowie endlich auch der Kaiser Karl V. am 17. September 1528..
Die nächste Folge für die Familie von Ungern war, obgleich das Gesetz keine rückwirkende Kraft haben sollte, der Verlust von Kuikatz, wel-ches Gut bis 1601 in der Familie Dumpian blieb.